Temporäre Ereignisse, aber auch Bereiche, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr sichtbar und zugänglich sind, werden visuell dokumentiert. Aktivitäten von Personen oder Firmen können chronologisch zurückverfolgt und damit Abläufe rekonstruiert, eventuelle Schadensverursacher ermittelt oder Streitfälle aufgeklärt werden. Bei Video-dokumentierten Objekten lassen sich auch Einbrüche und Diebstähle eingrenzen, die jährlich Schäden in Millionenhöhe verursachen.
Aufzeichnungen werden auf gesicherten Servern archiviert
Mit nahezu allen am Markt offerierten Miet- oder Kauflösungen lassen sich Objekte rund um die Uhr (24 Stunden, sieben Tage die Woche) überwachen und dokumentieren. Die aufgezeichneten Aufnahmen werden auf gesicherten Servern archiviert und stehen dem Auftraggeber, optional auch zugriffsberechtigten Projektbeteiligten zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Per Smartphone oder Tablet und Webbrowser ist so ein zeit- und ortsunabhängiger Zugriff auf Live-Bilder oder Archivaufnahmen möglich. Dort sind die Aufnahmen über eine individuelle Webadresse oder auf der Webseite des Kunden als Live- oder Archiv-Bild oder rund um die Uhr abrufbar. Einige Anbieter offerieren auch 360-Grad-Aufnahmen.
Kameras zeichnen auch bei Dunkelheit auf
Das Herz eines Überwachungssystems ist die Kamera mit einer Bildauflösung von acht oder 16 Megapixeln. Sie ist diebstahlsicher montiert, verfügt über ein staub- und regendichtes, wind- und wetterfestes Gehäuse (IP 66) und verträgt Außentemperaturen zwischen -40° bis + 50°C. Die Überwachungskameras funktionieren auch ohne separate Beleuchtung und sind auch nachts einsetzbar. Ein grünes Kamera-Scheinwerferlicht sorgt für kontrastreichere Videobilder bei Nacht. Optionale Infrarotkameras erkennen Personen oder Brandherde auch bei völliger Dunkelheit. Bei der Planung, Installation und Nutzung von Kamera-Überwachungssystemen müssen neben technischen auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Sobald personenbezogene Daten erfasst werden und Personen erkennbar sind, greifen die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Autor: Marian Behaneck
Anbieter*
Überwachungskameras:www.axis.com, www.bascom-kameras.de; www.brinno.eu, www.hikvision.com, www.reolink.com, www.visor-tech.com, siehe auch: https://bauhoch5.de/baustellenkamera-test
Dienstleister: www.1000eyes.de, www.bau.camera, www.bauwatch.de, www.foto-web-cam.de, www.langzeit-zeitraffer.de, www.liveye.de, www.pwl-vermessung.de, www.securiton.de, www.videoguard24.de
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