EEG-Novelle

Eigentumswohnungen nicht bedacht

Die Klimawende sei ohne Wohnungseigentümergemeinschaften nicht umzusetzen, daher sind Nachbesserungen im Entwurf des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) dringend notwendig, sagt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV).

Das neue Erneuerbare Energien Gesetz soll umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen festschreiben. Außerdem sehen die Pläne u.a. Regelungen für den Bau von mehr Photovoltaikanlagen vor. BILD: ADOBESTOCK/S.ZITZMANN
Das neue Erneuerbare Energien Gesetz soll umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen festschreiben. Außerdem sehen die Pläne u.a. Regelungen für den Bau von mehr Photovoltaikanlagen vor. BILD: ADOBESTOCK/S.ZITZMANN

Ziel der EEG-Novelle soll u.  a. der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien sein, um die inländische Stromversorgung bis 2035 nahezu treibhausgasneutral zu machen. Neu zu schaffende Anreize sollen der Bevölkerung Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen, doch Besitzer und Mieter von Eigentumswohnungen sind bislang nicht bedacht.

Eigenstrom aus Solaranlagen und Blockheizkraftwerken, Mieterstrom-Modelle und Bürger-Windparks sollen der Bevölkerung Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen. Jedoch sind beim Regierungsentwurf rund 25 Prozent des gesamten Gebäudebestandes des Landes, nämlich die rund 10 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland, nicht bedacht. Das behindert nicht nur die Klimaziele der Regierung, sondern hat auch zur Folge, dass Besitzer und Mieter von Eigentumswohnungen mit weiter steigenden Energiepreisen rechnen müssen.

WEG müssen als Eigenversorger gelten

Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf der EEG-Novelle gib es keine definierte Personenidentität zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und ihren Eigentümern. Damit werden Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine Mieterstromanlage betreiben wollen, nicht wie Eigenversorger, sondern wie ein Stromanbieter behandelt. Der damit verbundene Aufwand von Melde-, Vertrags-, Kennzeichnungs-, Abrechnungs- und steuerrechtlichen Pflichten ist hoch und führt dazu, dass deutlich zu wenige Eigentümergemeinschaften in die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien investieren. „Diese Hindernisse sind hinlänglich bekannt. Wenn das enorme Potenzial der Wohnungseigentümergemeinschaften für Photovoltaikanlagen erschlossen werden soll, müssen die bürokratischen Hürden schnellstmöglich aus dem Weg geräumt werden“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).

Einspeisemodelle

Die EEG-Novelle sieht die Einführung des Volleinspeisemodells vor. „Die Mehrheit der rund zwei Millionen Eigentümergemeinschaften scheitert bislang an den Hürden des Mieterstromgesetzes, für sie ist die Volleinspeisung eine klimafreundliche und kostengünstige Alternative“, so die Einschätzung des VDIV-Geschäftsführers Martin Kaßler.

Quelle: VDIV

weiterlesen:
Kommt jetzt mehr Spannung auf Mieterstrom-Projekte?
VDIV sieht dringenden Änderungsbedarf beim EEG (Okt 2020)
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