Hohe Bauaktivität macht Recycling erforderlich
Mit der Bundesrat beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz gelten erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Mühe hat sich gelohnt, nicht zuletzt mit Blick auf die gewachsende Bauaktivität und den aktuellen Materialmangel auf dem Bau. Künftig werden überall in Deutschland mineralische Abfälle einheitlich verwertet. Abbruch und Bauschutt sollen künftig öfter als Ersatzbaustoffe für neue Bauten dienen und seltener in Deponien landen. Zugleich sorgen wir dafür, dass Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und behandelt werden. Von den einheitlichen Regeln profitiert die Bauwirtschaft, denn die Verfahren werden für sie einfacher und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe von sicherer Qualität wächst.“
Mineralische Abfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland: Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Zugleich steckt in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial.
Gleichzeitig können mineralische Abfälle zu einem sehr hohen Anteil wiederverwendet werden (etwa 90 Prozent). So kommen mineralische Ersatzbaustoffe schon heute an vielen Stellen zum Einsatz; vor allem bei so genannten Technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Auch die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen weiter zu fördern.
Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbau-stoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Au-ßerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.
Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung mit der Mantelverordnung erstmals eine Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. So sollen künftig in Deutschland häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
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