Gebäudeenergiegesetz und Förderung

"Geplante Förderung des Heizungstausches ist sozial ungerecht"

Anfang September hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Damit soll bis 2044 der Austausch aller fossilen Heizungen angestoßen werden. Im Verlauf des Novembers soll die staatliche Förderkulisse für diese tiefgreifende Transformation stehen.

Im Laufe des Novembers will die Bundesregierung die endgültige Förderkulisse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen gebaut haben. Foto: Adobestock/PhotoSG
Im Laufe des Novembers will die Bundesregierung die endgültige Förderkulisse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen gebaut haben. Foto: Adobestock/PhotoSG

Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren soll es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung geben. Dazu wird jetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1. Januar 2024 In Kraft treten. Die Eckdaten scheinen klar, verhandelt wird noch über die absoluten Höhen der Geldbeträge. Die Eckpunkte:

  • Alle Antragsteller können eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten erhalten.
  • Haushalte im selbst genutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30 Prozent Förderung zusätzlich (einkommensabhängiger Bonus).
  • Immobilieneigentümer, die schnell umstellen wollen, können zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis 2028 in Anspruch nehmen. Dieser Bonus reduziert sich ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
  • Die genannten Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70 Prozent der Investitionskosten für den Austausch der Heizungsanlage.
  • Zusätzlich wird die KfW-Bank Haushalten mit einem Jahreseinkommen bis zu 90.000 Euro einen Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen zinsverbilligt gewähren.
  • Förderkredite mit Tilgungszuschuss für den Heizungstausch sollen zudem ermöglichen, die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Diese Kreditförderung können alle Haushalte in Anspruch nehmen.
  • Auch künftig soll es die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung geben. Selbstnutzende Eigentümer können so 20 Prozent ihrer Investitionskosten direkt von der Einkommenssteuerlast abziehen.

Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin mit 15 Prozent (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20 Prozent) Investitionskostenzuschuss gefördert. Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung bleiben unverändert erhalten.

Welche Fördersummen soll es geben?

Eine kumulierte Förderung von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten klingt gut, allerdings sollen die maximal förderfähige Kosten von aktuell 60.000 Euro auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohnung in einem Mehrparteienobjekt abgesenkt werden. Im Falle einer 70-prozentigen Förderung beträgt der maximale Zuschuss des Staates für einen Heizungstausch ab 2024 für die erste Wohneinheit 21.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern sollen die förderfähigen Kosten nach Wohneinheiten gestaffelt werden und mit zunehmender Anzahl sinken: maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit 8.000 je Wohneinheit. Diese Regelung soll auch für Eigentümergemeinschaften gelten. Ein Absenken der förderfähigen Kosten soll möglichen Preisübertreibungen entgegenwirken.

Eingeschränkte Förderung für Wohnungsunternehmen

Für Unternehmen der gewerblichen Wohnungswirtschaft und vermietende Wohnungseigentümer ist bislang lediglich die 30-prozentige Grundförderung vorgesehen, die zusätzlichen Boni sollen ausschließlich selbst nutzenden Wohnungseigentümern zugutekommen.

Einführung einer zusätzlichen Modernisierungsumlage

Vermieter können ihre Mieter an den Investitionen in die neue klimafreundliche Heizung beteiligen. Sie können die eigens für diesen Zweck von acht auf höchstens zehn Prozent leicht erhöhte Modernisierungsmieterhöhung nutzen, wenn gleichzeitig die staatliche Förderung in Anspruch genommen wird. Außerdem ist die Erhöhung auf monatlich 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt, soweit es die Kosten für die Heizungsanlage selbst betrifft. Für die weiteren Kosten der Sanierung, beispielsweise für Heizkörper, Verteiler, Pumpen oder Speicher, soll weiterhin die reguläre gesetzliche Kappungsgrenze je nach Miethöhe von zwei oder drei Euro gelten.

Kritik und Forderungen des GdW

Mit Blick auf die bisher bekannt gewordene Förderkulisse für den Heizungstausch spricht Axel Gedaschko, derzeit Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, von „einer großen sozialen Ungerechtigkeit“. Die bislang vorgesehene Förderung beim GEG würde Mieter und Vermieter gegenüber selbstnutzenden Eigentümern massiv benachteiligen, so Gedaschko. Ausgerechnet für vermietete Mehrfamilienhäuser, in denen ein Großteil der Haushalte mit niedrigen Einkommen lebe, solle der Heizungstausch deutlich schlechter als bisher und viel geringer als in Einfamilienhäusern gefördert werden. Damit der vorgesehene Heizungstausch überhaupt finanziert werden kann, müssten beispielsweise die Mieten in einem Mehrfamilienhaus mit 15 Wohneinheiten um 1,14 Euro pro Quadratmeter und Monat steigen. Für einen Haushalt in einer 70-Quadratmeter-Wohnung wäre das eine Mehrbelastung von rund 1.000 Euro pro Jahr. Die allermeisten Mieterhaushalte könnten sich das nicht leisten, rechnet der GdW-Präsident vor.

Vor diesem Hintergrund fordert die BID unter anderem:

  • Sozialbonus und Geschwindigkeitsbonus müssten auch den rund 60 Prozent Mieterhaushalten in Deutschland zugutekommen und sollten deshalb allen Vermietern von Mietwohnungen im unteren Preissegment (unter 7 Euro pro Quadratmeter und Monat) gewährt werden.
  • Die Grundförderung für Heizungen müsse wie bisher auch die gesamte heizungstechnische Anlage einschließlich Umfeldmaßnahmen umfassen, damit der in der Regel notwendige tiefere Eingriff ins Gebäude mit vorbereitenden Maßnahmen und Baunebenkosten beim Heizungstausch finanzierbar wird.
  • Ein zinsverbilligtes Kreditprogramm mit Tilgungszuschüssen für Einzelmaßnahmen, Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen sollte angesichts der Zinsentwicklung auch für Wohnungs- und Immobilienunternehmen und private Vermieter wieder angeboten werden.
  • Mit einer vorgesehenen Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Heizungstausch von 0,50 Euro pro Quadratmeter und Monat seien die notwendigen Umbaumaßnahmen angesichts stark steigender Baupreise nicht finanzierbar. Deshalb sei eine Anhebung auf mindestens einen Euro pro Quadratmeter und Monat sowie eine Dynamisierung durch Indexierung mindestens in Höhe der Inflation notwendig

Quellen: Bundesbauministerium; Wirtschafts- und Klimaschutzministerium; IVD; BID; energie-fachberater.de

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Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur
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