Ist der Vorgeschriebene Heizungscheck in der Praxis nicht umsetzbar?
Der Branchenverband der Immobilienverwalter, VDIV Deutschland, hatte mehrfach angemahnt, die Frist zur Umsetzung praxisnah auszugestalten. Die notwendige Beschlussfassung zu der kostenintensiven Maßnahme ist mit Angebotseinholung und Durchführung der Eigentümerversammlung aufwendig vorzubereiten. Verwaltungsunternehmen sowie ausführende Handwerksbetriebe kämpfen zudem mit Fachkräftemangel bei gleichzeitig durch die Regelung steigendem Auftragsvolumen.
Umfrage unter den Mitglieder - VDIV-Branchenbarometer 2023
Nicht einmal ein Viertel der Unternehmen (22,8 Prozent) ist in der Lage, die gesetzliche Vorgabe erfüllen zu können. „Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an vorzunehmenden hydraulischen Abgleichen in den Wohngebäuden ist der Gesetzgeber gefordert, kurzfristig nachzubessern. Die Politik sollte die Realität im Blick haben. Das gilt für kleine wie große Gesetzesvorhaben. Wir fordern daher eine Verlängerung der Frist um ein Jahr“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.
Der VDIV Deutschland hatte bereits vor Inkrafttreten der EnSimiMav vor diesem Szenario gewarnt und daher im BMWK eine Ausdehnung der Frist auf den 15. September 2024 angeregt. Das entspricht der Regelung, die auch in § 3 Abs. 1 Nr. 2 EnSimiMaV für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten festgelegt wurde.
Hydraulischer Abgleich teuer und aufwendig
Insgesamt waren im Jahr 2021 in Deutschland rund 6,5 Millionen Gasheizungen in Betrieb. Durch eine Optimierung der Heizanlage kann der Energieverbrauch eines Gebäudes zwar um bis zu 15 Prozent sinken, einer Studie des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) zufolge wiesen allerdings 85 Prozent der Wohngebäude im Jahr 2018 keinen hydraulischen Abgleich auf.
Im Vergleich zu den in § 2 EnSimiMaV geregelten Maßnahmen zur Heizungsoptimierung handelt es sich hierbei um einen sehr kostenaufwendigen technischen Vorgang, bei dem es fraglich ist, ob dieser in jedem Bestandsgebäude tatsächlich zielführend ist. Je nach Größe einer Wohneinheit ist mit Kosten von 500 bis 1.000 Euro pro Einheit zu rechnen.
Der Geschäftsführer des VDIV Deutschland, Martina Kaßler, hält virtuelle Eigentümerversammlungen als zusätzliche Versammlungsmöglichkeit oder Umlaufbeschlüsse mit einem abgesenkten Quorum für ein wichtiges Instrument für die Umsetzung gesetzgeberischer Vorgaben.
Die ausführlichen Umfrageergebnisse sind beim VDIV bestellbar.
Quelle: VDIV
weiterlesen. Fachartikel der IVV "Sanierung in der WEG: Vielen Eigentümern fehlt das Geld"
Martina Eisinger
