„Kein Ruck für mehr Neubau von bezahlbaren Wohnungen“
Den Beteiligten des Bündnisses für bezahlbares Wohnen hat Bundesbauminister Klara Geywitz im Kanzleramt ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das unter anderem folgende Punkte enthält:
Zusätzliche degressive Abschreibung: Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorgeschlagen, eine degressive AfA in Höhe von jährlich sechs Prozent für neu errichtete Wohngebäude einzuführen; die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen. Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard von EH 55 gebaut werden. Die degressive AfA soll für Wohngebäude gelten, mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Die degressive AfA ergänzt die Erhöhung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent und die Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Mietwohnungsneubau.
EH-Standard 40 wird ausgesetzt: Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten sei die Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr nötig und werde ausgesetzt. In den Verhandlungen über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wolle die Regierung verhindern, dass eine Verpflichtung zur Sanierung von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz eingeführt wird.
Förderung des Wohneigentums für Familien: Beim WEF werden die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro angehoben. Außerdem werde die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Damit könnten noch mehr Familien das Programm in Anspruch nehmen. Seit dem Start des Programms am 1. Juni 2023 wurden erst rund 250 Förderanträge gestellt.
Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau: Die Bundesregierung hatte bereits vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Bei Fortführung dieser bisherigen Komplementärfinanzierung stünden damit gesamtstaatlich rund 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung.
Umnutzung von Gewerbeimmobilien: Für Eigentümer und Investoren, die Gewerbeimmobilien nach den BEG-Förderbedingungen in Wohnraum umbauen, werde 2024 und 2025 ein zusätzliches KfW-Förderprogramm mit einem Volumen von insgesamt 480 Millionen Euro aufgelegt. Durch zinsverbilligte Kredite sollen damit der klimafreundliche Umbau gefördert und Leerstand beseitigt werden.
Neubau vereinfachen und beschleunigen: Um den Bau von bezahlbaren Wohnungen zu vereinfachen und beschleunigen werde eine an die Generalklausel des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch (erleichterter Bau von Flüchtlingsunterkünften) angelehnte Sonderregelung befristet bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen. Das Bauministerium werde eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuches noch in diesem Jahr vorlegen.
Erhebliche Wahrnehmungsunterschiede zwischen Bauministerin und Branchenverbänden
Bundesbauministerin Klara Geywitz wies anlässlich der Vorstellung dieses Maßnahmenpakets auf die ihrer Meinung nach erfolgreiche Arbeit des Bündnisses für bezahlbares Wohnen hin. Von den Maßnahmen, die das Bündnis im vergangenen Jahr gemeinsam beschlossen habe, so die Ministerin, sei die Mehrzahl bereits innerhalb eines Jahres umgesetzt oder weitreichend bearbeitet worden. Die Schwerpunkte lägen dabei auf der Beförderung von Investitionen, der Beschleunigung von Verfahren und der Begrenzung von Baukosten. Genau an diesen Punkt widersprechen der GdW und Haus & Grund als Bündnisteilnehmer vehement. Beide Verbände hatten ihre Teilnahme am Bündnisgipfel im Kanzleramt unter Hinweis auf die Wirkungslosigkeit des Regierungshandelns und den mangelnden Gestaltungswillen der Bundesregierung abgesagt.
Und auch nach Bekanntgabe des Maßnahmenpakets bleibt der GdW bei seiner Kritik und vermisst „einen umfassenden Ruck für mehr Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen“. Die als wesentliches Unterstützungs-Instrument angedachte degressive AfA könnten die sozial orientierten Wohnungsunternehmen überhaupt nicht nutzen. Zum einen dürften Vermietungsgenossenschaften dies rechtlich überhaupt nicht zur Anwendung bringen, zum anderen seien die Verlustvorträge bei einem Großteil der Unternehmen so hoch, dass die AfA ins Leere laufe. Als wirksame Mittel für die Ankurbelung des bezahlbaren Wohnungsbaus fordert der GdW eine Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent und KfW-Darlehen zu einem verbilligten Zinssatz von einem Prozent.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke, der sich gemeinsam mit GdW-Präsident Axel Gedaschko zum Boykott der Kanzler-Einladung entschlossen hatte, lobt nun immerhin den Beschluss der Bundesregierung, Zwangssanierungen im Zuge der neuen EU-Gebäuderichtlinie verhindern zu wollen. „Die Bundesregierung sollte ihre Entscheidung zum Anlass nehmen, auf alle Zwangsmaßnahmen bei der Wärmewende gänzlich zu verzichten“, forderte Warnecke.
Etwas mehr Lob findet das Maßnahmenpaket beim Zentralen Immobilien Ausschuss. ZIA-Präsident Andreas Mattner spricht von einem „neuen Realismus beim Klimaschutz und klaren steuerliche Entlastungs-Signalen“. „Es gibt einen echten Ruck, und es ist mehr herausgekommen als die erforderlichen Beschleunigungsmaßnahmen.“ Insbesondere die neue Möglichkeit der degressiven Abschreibung ermögliche Projektentwicklern wieder das Arbeiten. Allerdings: Ähnlich wie der GdW fordert auch der ZIA ein KfW-Finanzierungsprogramm mit einem Zinssatz von zwei Prozent, um Investoren, die unter steigenden Preisen und hohen Zinsen zunehmend leiden, Bewegungsspielraum zu geben. (Red.)