Forderungen des GEG 2020 erfüllen

Schlanke Dämmlösungen

Seit November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG 2020. Jetzt werden alle Neubauten grundsätzlich als Niedrigstenergiegebäude geplant und gebaut. Aber auch bei der Sanierung im Bestand, ist es viel einfacher als angenommen, Energiesparmaßnahmen anzugehen und Energiesparanforderungen zu entsprechen.

Dachdämmung nach GEG 2020: Schlanke PU-Aufsparrendämmungen sorgen für einen wirtschaftlichen Wärmeschutz. Foto: puren
Dachdämmung nach GEG 2020: Schlanke PU-Aufsparrendämmungen sorgen für einen wirtschaftlichen Wärmeschutz. Foto: puren

Einfache Sanierung

Mit einem U-Wert* von 0,24 W/(m²K) sind die Anforderungen an den Wärmeschutz von Dächern in der Sanierung leicht lösbar. Diese Anforderung
erfüllt bereits eine 100 mm dicke Polyurethan (PU)-Dämmung. Beim Einsatz einer Aufsparrendämmung wird die Luftdichtheitsebene und die Dämmung über den Sparren angeordnet. Die Wohnräume darunter bleiben von der Sanierung unberührt.

Ist im Altbau bereits eine solide Zwischensparrendämmung vorhanden, kann diese in die Wärmeschutzberechnung einbezogen werden. Liegt zum Beispiel eine funktionstüchtige 80 mm dicke Mineralwolle-Zwischensparrendämmung in den Gefachen der Dachkonstruktion, genügt bereits eine 60 mm dicke PUAufsparrendämmung  um den geforderten U-Wert von 0,24 W/(m²K) zu erreichen.

Den Altbau auf den neuesten Stand der Technik bringen

Wenn schon, denn schon: Ist die Baustelle eingerichtet, Gerüste aufgestellt und das Personal bezahlt, macht die Dämmung dann nur noch rund 20 % der Investition aus. So empfiehlt der Dämmstoffhersteller puren aus Überlingen bei der Gelegenheit sein Haus auf den neuesten und aktuellen Stand der Technik zu bringen.

Mit Unterstützung der KfW-Förderung sind die 6 cm mehr PU-Dämmung, die ein Dach darüber hinaus bis zum Passivhausstandard veredelt, vom Förderprogramm nicht nur bezahlt, sondern bringen obendrein eine schöne Rendite ein.

Förderung z.B. für eine Dachsanierung

Wer für eine Dachsanierung Förderungen von der KfW oder durch steuerliche Erleichterungen nach ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen) in Anspruch nehmen will, muss seine Steildachkonstruktion mit einem U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) errichten. Dann gibt es 20 % Förderung für die Baumaßnahme.

Diese Dämmleistung erreicht, neben unterschiedlichen Kombinationen, bereits ein 160 mm dickes PUAufsparrendämmsystem. Für Bauherren ermöglicht die Förderung wesentlich höherwertige Dächer zu geringeren Kosten.

Quelle: puren

Hintergrundwissen: Seit November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG 2020. Es löst das Energieeinsparungsgesetz EnEG 2013, die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 mit erhöhtem Neubau-Standard ab 2016 und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2011 ab. Nach GEG 2020 werden alle Neubauten grundsätzlich als Niedrigstenergiegebäude geplant und gebaut. Die Dämmstandards entsprechen dabei weitgehend der Energieeinsparverordnung EnEV ab 2016.

* Wärmedurchgangskoeffizient – U-Wert – gibt den Wärmestrom durch ein Bauteil abhängig vom Temperaturgefälle zwischen warmer Seite und kalter Seite in der Einheit W/(m²K) an. So lassen sich am U-Wert auch die Dämmeigenschaften eines Bauteils ablesen. Einfach erklärt: Je höher der U-Wert, umso schlechter ist die Dämmwirkung, je niedriger der U-Wert, umso besser die Dämmwirkung.

>> Die neuen Förderprogramme - „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG)

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