Bezahlbare Wohnungen

Sonderprogramm Junges Wohnen gestartet

Wohnen ist vielerorts teuer. Die Gehälter sind nicht mitgestiegen, oder generell niedrig, wie bei Studierenden und Auszubildenden. Das  Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat nun das Förderprogramm „Junges Wohnen“ gestartet. 500 Millionen Euro fließen an die Bundesländer, die Wohnraum für junge Studierende und Auszubildende schaffen sollen. Das gilt sowohl für den Aus-, Neu- oder Umbau von Wohnheimplätzen.

BILD: Pixabay/ Michael Gaida
BILD: Pixabay/ Michael Gaida

Auszubildende brauchen günstigen Wohnraum, insbesondere in den Ballungsgebieten

Darüber hinaus gibt es weitere zwei Milliarden Euro in 2023 für den sozialen Wohnungsbau. Auch hier ist die entsprechende Verwaltungsvereinbarung durch Unterzeichnung aller Länder in Kraft getreten. Die zwei Milliarden sind Teil einer Offensive für bezahlbaren Wohnraum. Bis 2026 stellt der Bund den Ländern insgesamt 14,5 Milliarden für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Zum ersten Mal gibt es im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ein Förderprogramm nur für junge Menschen in Ausbildung. Sie sollen sich vor allem auf ihre Ausbildung konzentrieren und nicht wochen- oder gar monatelang auf Wohnungssuche sein. Mit einer halben Milliarde Euro können die Länder jetzt Wohnheimplätze neu- oder umbauen, um junge Menschen in die Region zu holen oder zu halten.

Damit wird der Standort Deutschland insgesamt attraktiv für junges Knowhow, aber auch die einzelnen Regionen profitieren erheblich. Wer einmal da ist, bleibt vielleicht. Wie gut man Wohnraum findet, den sich jeder leisten kann, ist dabei ein entscheidender Faktor. Mit diesem gezielten Fokus auf Junges Wohnen werden wir sicher schnell Erfolge erzielen.“

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: "Wenn unsere Gesellschaft mehr Fachkräfte braucht, dann muss sie auch dafür sorgen, dass Auszubildende und Studierende mobil sein können und sich in der Nähe des Ausbildungsbetriebs oder ihres Studienortes eine Miete leisten können."

Voraussetzung für den Programmstart "Junges Wohnen" ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die mit der letzten Unterschrift 24. März 2023 geschlossen wurde und in Kraft getreten ist.

Quelle: BMWSB
Letzte News vom BMWSB: Ausschreibungsverfahren für zukunftsweisende Wohnungsbaukonzepte startet

Aktuelle Analyse von immowelt Analyse setzt Angebotsmieten von Studentenwohnungen ins Verhältnis zum Bafög-Höchstsatz

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Ausführliche Tabellen zu den 68 untersuchten Städten stehen hier zum Download bereit.

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