Urteile deutscher Gerichte zur Eigentümerversammlung - Teil 2

Die Eigentümerversammlung ist ein wichtiger Termin für jede Wohneigentümergemeinschaft. Er findet nur einmal im Jahr statt, es werden wichtige Themen besprochen und Beschlüsse gefasst, die die Entwicklung der Immobilie der kommenden Jahre betreffen. Es gibt hier Regeln bei der Einladung und Vorbereitung zu beachten. WEG-Verwalter bereiten sich oft wochenlang auf die Zusammenkunft der Wohneigentümer vor. Einge Urteile, die jeder WEG-Verwalter und Eigentümer kennen sollte, werden hier vorgestellt - im zweiten Teil.

Wenn die Waschküche des Wohnhauses eine ordnungsgemäße Durchführung erlaubt, ist auch sie als Örtlichkeit für eine Eigentümerversammlung möglich. Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Wenn die Waschküche des Wohnhauses eine ordnungsgemäße Durchführung erlaubt, ist auch sie als Örtlichkeit für eine Eigentümerversammlung möglich. Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Der Ort, Sprachregelung, Anwesenheitspflicht

Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob der Ort der Eigentümerversammlung geeignet und angemessen ist bzw. war. In Dortmund traf sich eine Gemeinschaft zu diesem Zweck in der Waschküche der Wohnanlage, wogegen sich im Nachhinein einzelne Mitglieder wandten. Das Landgericht Dortmund (Aktenzeichen 17 S 83/18) betonte in seinem Urteil, es komme ausschließlich darauf an, ob die Örtlichkeit eine ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung ermögliche. Hier habe man lediglich sieben Minuten benötigt, um zwei Tagesordnungspunkte zu behandeln. Das sei auch in einer Waschküche möglich.

Wenn einzelne Wohnungseigentümer nicht der deutschen Sprache mächtig sind, dann dürfen sie zumindest bei der Besprechung komplexer Inhalte (hier: der Zusammenlegung von Teileigentumseinheiten) einen Dolmetscher mit in die Versammlung bringen. Einer Spanierin wurde das verweigert, weswegen sie das Treffen unter Protest verließ und anschließend alle Beschlüsse anfocht. Das Amtsgericht Wiesbaden (Aktenzeichen 92 C 217/11) gab der Betroffenen recht. Es sei nicht einzusehen, warum ihr nicht erlaubt worden sei, den der deutschen Sprache mächtigen Lebensgefährten mitzunehmen.

Eigentümer dürfen die Versammlung verlassen, wann auch immer sie wollen. Selbst wenn sie dadurch die Beschlussfähigkeit gefährden oder sogar beenden, kann ihnen das nicht verwehrt werden. Es gibt keine Treuepflicht, die Mitglieder der Gemeinschaft dazu verpflichten würde, in der Versammlung auszuharren, urteilte das Amtsgericht Neumarkt (Aktenzeichen 4 C 5/14). Im konkreten Fall hatte der Weggang eines einzigen von 125 Eigentümern dazu geführt, dass die Beschlussfähigkeit verloren ging.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

weiterlesen:
Urteile zu Eigentümerversammlung - Teil 1, Quelle: LBS
Eigentümerversamlung in Zeiten von Corona
Urteil: Eigentümerversammlung nicht zu lange unterbrechen
Urteil: Vorgesehene Beschlüsse in der Tagesordnung klar bezeichnen
Mitschnitt des Online-Seminars "Die Eigentümerversammlung" (90 Minuten, MP4)
Schwerpunkte: Zeitpunkt und Ort, Wer darf denn eigentlich rein, Die Vollmacht, Die Stimmrechte, Praktische Tipps für die zügige und fehlerfreie Abwicklung, Die Wirksamkeit der Beschlüsse, Die Crux mit den Wirtschaftseinheiten >> herunterladen und im eigenen Tempo weiterbilden

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...
Printer Friendly, PDF & Email
8.1.2025
Man wohnt in einem Haus, vermietet die eigene Wohnung, trifft sich einmal im Jahr zur Wohneigentümerversammlung. Meist haben Eigentümer nicht viel mehr gemeinsam, als dieselbe Anschrift. Ein Wohnhaus...
23.2.2024
Anhörung im Rechtsausschuss
Ob Wohnungseigentümerversammlungen künftig ausschließlich virtuell stattfinden sollen, wenn 75 Prozent der Eigentümer dies so wollen, ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer...
15.9.2025
VDIV Deutschland veröffentlicht Branchenbarometer 2025:
Wachstum, Digitalisierung, klimapolitische Vorgaben und Fachkräftemangel prägen die Entwicklung bei den Immobilienverwaltungen. Es gelingt ihnen mit höheren Preisen die Rentabilität zu verbessern...
19.1.2024
Virtuelle Eigentümerversammlung
Wohneigentümergemeinschaften können sich in Präsenz und hybrid treffen. Die rein virtuelle Eigentümerversammlung wäre eine weitere Option. Jede WE-Gemeinschaft könne die Form ihrer Zusammenkunft...
25.1.2024
Kommt die rein virtuelle Eigentümerversammlung?
Der Bundestag hat in erster Lesung über ein Gesetz für die rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlung diskutiert. Nach kurzer Debatte wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss überwiesen, der...
14.8.2025
Wann welche Mehrheit nötig ist
Die Versammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist immer beschlussfähig, unabhängig davon wie viele Eigentümer anwesend sind oder sich vertreten lassen. In der Regel reicht die einfache Mehrheit...