Förderprogramm für Solarstrom und E-Mobilität

Wohnungseigentümer bei Klimawende miteinbeziehen

Der Bund fördert den Erwerb und die Errichtung einer Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und einer privaten Ladestation für E-Autos mit einem neuen Zuschuss – im Rahmen des KfW-Förderprogramms 442 „Solarstrom für Elektroautos“. Die Fördermittel können allerdings nicht von Wohnungseigentümern beantragt werden. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert das und fordert, dass auch Wohnungseigentümer:innen mit in die Förderung aufgenommen werden.

Von den Fördermitteln aus dem KfW-Programm "442 „Solarstrom für Elektroautos“ sollten nicht nur Immobilienbesitzer profitieren, sonder auch Eigentümer von Wohnungen. BILD: (Collage aus:) Dachgrün, AdobeStock metamorworks, Pixabay
Von den Fördermitteln aus dem KfW-Programm "442 „Solarstrom für Elektroautos“ sollten nicht nur Immobilienbesitzer profitieren, sonder auch Eigentümer von Wohnungen. BILD: (Collage aus:) Dachgrün, AdobeStock metamorworks, Pixabay

Die Mittel aus dem Förderprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ können nur Hauseigentümer beantragen. Ausdrücklich ausgenommen sind Eigentumswohnungen. In Deutschland gibt es aktuell rund 10 Millionen Eigentumswohnungen, das sind rund ein Viertel aller Wohnimmobilien. Der Verbraucherschutzverband "Wohnen im Eiegntum, der speziell Wohneigentümer vertritt und Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband ist, kritisiert, dass die Wohnungseigentümer bei dieser Förderung nicht berücksichtigt werden.“

Bereits Anfang 2022 hat Wohnen im Eigentum spezielle Förder- und Beratungsprogramme für WEG oder spezielle Kontingente für diese Immobiliengruppe für E-Mobilität sowie für die energetische Gebäudesanierung gefordert.

Hintergrund hierfür sei die etwas kompliziertere rechtliche Konstruktion Wohnungseigentum: Die Einrichtung von Wallboxen in WEG (also Mehrfamilienhäusern) könne deutlich teurer werden als in Einfamilienhäusern; in der Regel müssten längere Leitungen verlegt werden, feuersichere Durchbrüche in der Tiefgarage, weitere Sicherungen, ein Lastenmanagement eingeführt oder gegebenenfalls ein stärkerer Hausanschluss eingebaut werden.

Quelle: Wohnen im Eigentum (WiE)

Martina Eisinger

Redaktionelle Mitarbeiterin
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