Fühlen Sie sich als Facility Manager:in eher als verlängerten Arm des Vermieters, als Schlichter bei brenzligen Fragen oder als Partner der Mieter? Egal wie, Sie haben eine Veranstaltung verdient, bei der es nur um Sie geht!
Hier gibt es praxisnahe und aktuelle Beiträge aus den Bereichen Technik, Recht, Kommunikation und Psychologie bieten das nötige Know-how, um auch weiterhin souverän durch den Arbeitsalltag zu kommen. Profitieren Sie von einem Forum, welches reichlich Platz für Erfahrungsaustausch bietet und knüpfen Sie wertvolle Kontakte für Ihren beruflichen Alltag.
Das alles könnte Inhalt der Veranstaltung sein - oder Antworten auf Fragen, die Sie sich noch nicht getraut haben zu fragen:
Was ist bei Zustellungen von Betriebskostenabrechnungen, Abmahnungen und Kündigungen zu beachten?
Das Besichtigungsrecht des Vermieters und Öffnung der Wohnung
Ein toter Mieter wird gemeldet! Was ist zu tun? >> Kostenloses Dossier herunterladen
Die Entgegennahme von Mängelmeldungen und ein kurzer Ausflug in die Mietminderung durch den Mieter
Duldung von Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen durch den Mieter
Muss der Mieter bei Instandsetzungsarbeiten Baufreiheit schaffen?
Kontrolle von Hausreinigungsunternehmen und wie sieht es aus, wenn der Mieter diese Aufgabe übernommen hat?
Verkehrssicherungspflicht für Hausmeister:
- Spielplätze und Außenanlagen
- Baumkontrolle
- Möbel im Treppenhaus
- Kinderwagen, Rollatoren, Schuhe u. ä. im Treppenhaus
- Balkone der Mieter
- Elektroanlagen in den Wohnungen
- Sperrmüll und Betriebskosten
- Stellplätze auf den Grundstücken
- Haustüren abschließen ja oder nein?
- Werbung im Briefkasten
- Räumung der Wege von Schnee und Glatteis
Zur Einstimmung - Kostenlose Fachartikel und Mietrechtsurteile der Fachzeitschrift IVV immobilien vermieten & verwalten:
Treppenhaus ist keine Rumpelkammer
Wäsche aufhängen auf dem Balkon
Gerichtsurteile zu Freizeitaktivitäten in Haus und Garten
Lärm im Mehrparteienhaus: Wo sind die Grenzen?
Laubentsorgung ̶ Welche Pflichten haben Vermieter und Mieter?
Gartennutzung in Mehrfamilienhäusern
Pflicht zum Absperren der Haustür
Ein Trampolin ist auch im Ziergarten erlaubt
Hohes Haftungsrisiko beim Trampolin im WEG-Garten
Kostenloser Download der Fachzeitschrift IVV: Die Hausordnung: Was Vermieter beachten müssen