Solidarische Balkonkraftwerke: Mieterstrom neu gedacht
Der Solarausbau in Deutschland boomt. Laut Bundesnetzagentur (BNetzA) gingen 2024 über eine Million Solarstromanlagen mit einer Leistung von 16,2 Gigawatt in Betrieb, so viele wie nie zuvor1. Zwei Drittel davon wurden auf Hausdächern, an Fassaden und anderen Gebäudeteilen installiert. Besonders rasant stieg die Zahl der Balkonkraftwerke. Nach Angaben des Onlineportals Statista gibt es inzwischen fast 782.000 dieser Mini-Solaranlagen2, die eine Leistung von 0,7 Gigawatt oder 700.000 Kilowattstunden (kWh) erbringen. Mieterstromanlagen sind allenfalls 10.000-mal verbaut. Gründe für den Boom sind unter anderem der Wegfall technischer und bürokratischer Hürden durch das 2024 in Kraft getretene Solarpaket 1.
Bei Mietern mögen Balkonkraftwerke beliebt sein, um endlich an der Energiewende zu partizipieren. Bei Vermietern stoßen die Ökostromerzeuger mäßig auf Gegenliebe. Nur wenige bieten ihren Mietern an, sie bei der Installation zu unterstützen. Umso bemerkenswerter ist das von Immobilieneigentümer Christian Warsch gemeinsam mit Laudeley Betriebstechnik im vergangenen Jahr realisierte Projekt im Hamburger Stadtteil Ohlsdorf.
Minimale Eingriffe ins Gebäude
Der Vermieter rüstete auf eigene Kosten eines seiner sechs Mehrfamilienhäuser mit 32 Mietparteien mit Balkonkraftwerken inklusive der entsprechenden Anzahl von Stromspeichern aus. Statt die vier Solarmodule mit jeweils 440 Wattpeak eines jeden Balkonkraftwerks an die Balkonbrüstung jeder Wohnung zu montieren, ließ er die insgesamt 128 Module zwecks optimaler Sonneneinstrahlung auf dem 899 Quadratmeter großen Flachdach aufständern. Von dort fließt der erzeugte Strom in 32 Batteriespeicher mit einer Kapazität von jeweils 4,3 kWh im Keller, von wo aus er direkt in eine der 32 Wohnungen gelangt. Ist die Batterie voll und der Mieter mit Strom versorgt, wird überschüssig produzierter Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Zwei Mikrowechselrichter pro Balkon- oder im vorliegenden Fall besser Dachkraftwerk wandeln den Strom für das Haushaltsnetz um.
„Die Verkabelung zwischen den Dachkraftwerken und den Stromspeichern erfolgte über einen nicht genutzten Schacht, der ursprünglich für den Anschluss von Kaminöfen vorgesehen war, was den baulichen Aufwand minimierte“, berichtet Warsch. Veränderungen am Hauptzählerschrank seien nicht notwendig gewesen. Lediglich die 32 digitalen Stromzähler mussten gegen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden, die sowohl die Strommenge, die ins Netz eingespeist wird, als auch die, die daraus bezogen wird, messen. Das Messkonzept ist einfach: Die intelligente Nutzung des Stroms regelt das Energiemanagement des Batteriespeichers. Das Ganze war mit nur minimalen Eingriffen in das Gebäude verbunden.
Ganzheitliches Konzept für maximale Effizienz
Ergänzt wurden die 32 Mini-Solaranlagen durch zwei weitere Photovoltaikanlagen. Bei der einen handelt es sich um eine Volleinspeiseanlage mit 54 Solarmodulen, deren Einspeisevergütung dazu beiträgt, die Investitionskosten des Projektes zu refinanzieren. Die andere, ebenfalls mit 54 Modulen bestückte PV-Anlage, deckt den Bedarf an Allgemeinstrom (darunter Gemeinschaftswaschmaschinen und Umwälzpumpen der wasserbasierten Fernwärmeheizung). Sie ist mit einem 16 kWh-Batteriespeicher und zwei Wechselrichter mit einer Kapazität von 10 und 15 kW ausgestattet. „Wir kombinierten also die Vorteile der Balkonkraftwerke mit denen klassischer PV-Anlagen“, sagt Projektleiter Holger Laudeley rückblickend. Gleichzeitig sei die Dachfläche durch das Konzept der drei unterschiedlichen Photovoltaikanlagen maximal ausgenutzt geworden.
Das für Hamburg typische Rotklinker-Mehrfamilienhaus (Baujahr 1968) eignet sich aufgrund der Hauptachsausrichtung nach Süd-Süd-Ost ideal für den Einsatz von Photovoltaikanlagen. Der Hamburger Solaratlas gibt dem Gebäude die Bestnote. „Diese Bewertung unterstreicht die außergewöhnliche Eignung des Gebäudes für solche Anlagen dank intensiver Sonneneinstrahlung, die es empfängt“, so Christian Warsch.
Solidarität als Schlüssel zum Erfolg
Der Clou des Projekts ist das „solidarische“ Finanzierungskonzept. Immobilieneigentümer Warsch übernahm die gesamten Investitionskosten in Höhe von ungefähr 280.000 Euro. „Da ich als wirtschaftlich stärkste Partei in Vorleistung gegangen bin, profitieren die Mieter ohne selbst Geld in die Hand zu nehmen von Einsparungen durch Solarstrom“. Hierzu ließ er die Mieter jeweils als Anlagenbetreiber einer Mini-PV-Anlage in das Marktdatenstammregister eintragen und veranlasste die Anmeldung beim Netzbetreiber Hamburger Energienetze, damit ihnen die EEG-Einspeisevergütung (8,03 Cent/kWh) zugutekommt. Im Gegenzug zahlen ihm die Mieter eine „Dach-Pacht“, die sich an den tatsächlich erzielten Einsparungen im Vergleich zu den Jahren vor der Installation orientiert. Beide Seiten erhalten 50 Prozent des Profits, kalkuliert mit 35 Cent je kWh.
Überschlägig gerechnet, geht der Vermieter davon aus, dass die Mieter pro Jahr und Quadratmeter 4,11 Euro sparen. Bedeutet für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern eine Ersparnis von fast 290 Euro. Außerdem entfallen die per Nebenkostenabrechnung veranschlagten Allgemeinstromkosten von 60 Cent je Quadratmeter. Somit ist Wäschewaschen gratis. Obendrein hat das lästige Bereithalten von 50-Cent-Münzen ein Ende. Die Kosten für den Allgemeinstrom gibt Warsch mit einem Aufschlag von 2,5 Prozent zu den Wärmekosten (Heizung und Warmwasser aus Fernwärme) weiter. Der Vermieter wiederum erhält – neben der „Dach-Pacht“ – die EEG-Einspeisevergütung der Volleinspeiseanlage (11,5 Cent/kWh) und die der Allgemeinstrom-Überschussanlage (7,49 Cent/kWh) zur Refinanzierung seiner Investition. In 13 Jahren soll sich das Projekt für ihn amortisiert haben.
Zwei pfiffige Ingenieure – eine gute Idee
Christian Warsch ist weder Idealist noch Klimaretter. Vielmehr suchte und fand der promovierte Maschinenbauingenieur und Geschäftsführer der WDM Asset Service & Immobilien GmbH, über die er als Miteigentümer außer dem erwähnten Gebäude noch fünf weitere Mehrfamilienhäuser mit 82 Mietparteien in direkter Nachbarschaft verwaltet, einen unbürokratischen Weg, Mieterstrom umzusetzen. Vor zwei Jahren absolvierte er bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) eine Ausbildung zum Solarfachberater. Während dieser Zeit kam ihm die Idee, seine Mieter mittels Solarstrom an der Energiewende teilhaben zu lassen, ohne jedoch Energieversorger werden zu müssen, wie es bei klassischen Mieterstromprojekten der Fall wäre. „Strom an die Mieter zu verkaufen, ist nicht mein Geschäft“. Er kontaktierte Holger Laudeley, der als einer der Erfinder und Namensgeber von Balkonkraftwerken gilt, und erzählte dem Ingenieur für Betriebs- und Versorgungstechnik von seiner Idee, Balkonkraftwerke auf das Dach seines Mehrfamilienhauses zu montieren – und zwar für jede der 32 Mietparteien jeweils vier Module.
Ich fand die Idee klasse, weil die Erträge auf dem Dach deutlich höher sind als am Balkon, zumal ein Teil der Balkone verschattet ist“, erinnert sich Laudeley.
Er schlug ihm vor, „das volle Balkonkraftwerk-Programm zu machen, also Solarmodule auf das Dach direkt verkabelt mit modularen Stromspeichern des Herstellers SunLit Solar im Keller“. Daraus entwickelten die beiden Techniker das in Ohlsdorf erstmals umgesetzte „Hamburger Modell“.
Alle Mieter machen mit
Mit dem fertigen Konzept ging Warsch zu seinen Mietern, deren Spektrum von der alleinstehenden Rentnerin bis zur fünfköpfigen Familie reicht. Denn ob die mitmachen würden, musste sich erst herausstellen. Viel Überzeugungsarbeit war angesichts der durchdachten Planung nicht zu leisten. Schnell verstanden die Mieter, dass sie von Solarstrom profitieren ohne selbst zu investieren und gleichzeitig ihren Stromvertrag zur Reststromlieferung behalten. Über die App des Stromspeichers von SunLit Solar haben sie jederzeit die Möglichkeit, genau zu verfolgen, wieviel Strom ihre Mini-Solaranlage produziert.
Im Ergebnis machten alle Mietparteien sofort mit und freuten sich, an der Energiewende teilhaben zu können“, so Warsch.
Die Freude dürfte anhalten. Bereits im Februar 2025 lag der Solarstromanteil dank einer durchschnittlichen Sonnenscheindauer von 78 Stunden3 bei 33 Prozent. Folglich kam gut ein Drittel des Stroms vom Dach. Und schon in den ersten fünf Tagen im März 2025 wurden die Werte im gesamten Februar erzielt. In den sonnenreichen Sommermonaten dürften die Mieter ausschließlich Solarstrom beziehen. Warsch beabsichtigt, weitere seiner Gebäude nach identischem Konzept auszurüsten. Es gebe jedoch unterschiedliche Herausforderungen, etwa mehr Verschattung durch Bäume. Derzeit lässt er die Statik einiger Gebäude prüfen.
Unbürokratisch, aber erklärungsbedürftig
Holger Laudeley ist überzeugt, dass sich das „Hamburger Modell“ grundsätzlich überall in Deutschland umsetzen lässt. „Es gibt hierzulande hunderttausende Gebäude in ähnlicher Bauweise, die man nach dem gleichen Konzept, wie wir es in Hamburg realisiert haben, ausstatten könnte.“ Zumal dies viel einfacher sei als klassische Mieterstromprojekte oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Technisch mag das möglich sein. Vermieter werden dennoch einen langen Atem haben müssen. So musste Warsch viel erklären, bis die Balkonkraftwerke im Marktdatenstammregister eingetragen und beim Netzbetreiber angemeldet waren. Schließlich kümmert sich ein Vermieter üblicherweise nicht darum, dass seine Mieter ihr Balkonkraftwerk ans Netz bekommen. Und dann gibt es noch das Finanzamt. Mit dem klärt er gerade, ob er von der seit 2023 geltenden auf null Prozent reduzierten Mehrwertsteuer für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage profitieren kann4. Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, auch solche, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Denn Warsch selbst ist nicht Betreiber der Mini-Solaranlagen, sondern seine Mieter, für die er das Material besorgte. Eine mögliche Lösung könnte eine Art Mietkauf-Vertrag sein, den Vermieter und Mieter miteinander abschließen. Die Zustimmung der Behörde steht noch aus.
Mut zu neuen Wegen
Auch die Realisierung von Mieterstrom nach dem „Hamburger Modell“ ist demnach nicht gänzlich frei von Haken und Ösen. Je mehr Nachfolge-Projekte dieser Art es jedoch gibt, um so dünner sollten die Bretter werden, die Vermieter zu bohren haben.
In Hamburg und Schleswig-Holstein stieß das Projekt bei anderen Vermietern jedenfalls auf Interesse. Der größte Pluspunkt ist die Win-Win-Situation für beide Seiten und dass die Mieter an der Energiewende partizipieren, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen. Dadurch profitieren alle Haushalte gleichermaßen, ungeachtet des jeweiligen Geldbeutels und der „sonnigen“ Lage der Wohnung.
Gibt es keine stärkere Beteiligung der Mieter an der Energiewende, besteht die Gefahr, dass ihre Akzeptanz weiter sinkt. Laut einer Umfrage der Deutschen Energieagentur (dena) liegt die Zustimmung zur Energiewende in allen Bundesländern bei gerade einmal über 50 Prozent5. Vor allem einkommensschwache Haushalte stehen ihr skeptisch gegenüber. Höchste Zeit nicht nur für sozial orientierte private Vermieter und Wohnungsunternehmen aktiv zu werden, auch mit ungewöhnlichen Konzepten wie dem „Hamburger Modell“. Populisten stehen längst in den Startlöchern, um die Energiewende für tot zu erklären. Gelingt ihnen das, wäre sie gescheitert, bevor sie richtig begonnen hat.
Mieterstrom nach EuGH-Urteil in der Krise?
Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Aspekt, der für das „Hamburger Modell“ spricht. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im November 2024 (Aktenzeichen C-293/23) ist die deutsche Regelung zur sogenannten Kundenanlage nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gericht hatte ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Frage zu klären, wann eine Stromverteilung in einem Gebäude oder Quartier als Kundenanlage und wann als reguliertes Stromnetz gilt. Bis dato werden Betreiber von Mieterstromanlagen nicht als Verteilnetzbetreiber eingestuft. Durch das Urteil könnten Mieterstromanlagen als regulierte Netze gelten, mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Die Folgen wären gravierend. Müssten Netzentgelte und Umlagen gezahlt werden, würden viele Mieterstromprojekte unwirtschaftlich. Außerdem stiege der bürokratische Aufwand immens. Eine Entscheidung des BGH wird im Mai 2025 erwartet. Experten wie die Kanzlei Taylor Wessing sehen indes wenig argumentativen Spielraum. Und es könnte noch schlimmer kommen, wenn die Regelung rückwirkend für europarechtswidrig erklärt wird, womit auch rückwirkend Netzentgelte, Umlagen und Abgaben zu entrichten wären. Bei dem „Hamburger Modell“ handelt es sich nicht um eine Kundenanlage – womit es eine rechtssichere Alternative ist.
1 ww.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250108_EE.html
2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1461243/umfrage/anzahl-d…;
3 www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2025/20250227_pm_februar_new…;
4 www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikan…;
5 www.dena.de/infocenter/akzeptanz-der-energiewende-in-deutschland/
Dagmar Hotze
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