Verbändeschreiben von BDEW, VDA und GdW

Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur

Elektromobilität ist ein entscheidender Baustein für die klimafreundliche Mobilität der Zukunft. In einem gemeinsamen Schreiben appellieren der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband der Energie- und Wasserswirtschaft (BDEW) und der Verband der Automobilindustrie (VDA) daher an die Politik, die Rahmenbedingungen für den Ausbau privater Ladeinfrastruktur zu verbessern. Insbesondere in Wohnanlagen seien Impulse nötig, um die erhebliche Erstinvestitionsschwelle abzusenken.

Viele Wohnquartiere sind noch lang nicht unter Strom. Es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung um Strukturen für die Elektromobilität zu fördern. Ein Anfang wäre der erleichterte Bau von Ladesäulen an Wohngebäuden. BILD: ADOBESTOCK/ PETAIR
Viele Wohnquartiere sind noch lang nicht unter Strom. Es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung um Strukturen für die Elektromobilität zu fördern. Ein Anfang wäre der erleichterte Bau von Ladesäulen an Wohngebäuden. BILD: ADOBESTOCK/ PETAIR

Mit einem Anteil von rund 85 Prozent der Ladevorgänge ist die private Ladeinfrastruktur ein zentraler Hebel für den Markthochlauf der Elektromobilität.

In dem Schreiben sprechen sich die Verbände für eine stärkere staatliche Förderung der Installation und Errichtung privater Ladeinfrastruktur aus. Insbesondere in Wohnanlagen sind Impulse nötig, um die erhebliche Erstinvestitionsschwelle abzusenken. Das Konjunkturpaket sieht hierfür Mittel für den Ausbau einer modernen und sicheren Ladeinfrastruktur vor, unter anderem mit einer Förderung von privaten und gewerblichen Ladeeinrichtungen in Höhe von einer halben Milliarde Euro.

Wichtige Rahmenbedingungen für die Errichtung von Lademöglichkeiten sollten durch die Umsetzung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) geschaffen werden. Die Verbände fordern einen zügigen Abschluss der Verfahren. Bei der Umsetzung solle auf den erforderlichen Hochlauf, Praktikabilität und die Belange aller Marktteilnehmer geachtet und die Auswirkungen auf die Wohnkosten berücksichtigt werden.

Um organisatorische und prozessuale Schwierigkeiten beim Laden in Mehrfamilienhäusern zu identifizieren und zu lösen, schlagen BDEW, VDA und GdW eine gemeinschaftliche Initiative zum Laden am Wohnort vor, mit der Versorger, Netzbetreiber, Immobilienunternehmen und Automobilhersteller an ausgewählten Standorten den bedarfsbezogenen Aufbau von Ladeinfrastruktur vorantreiben. Ziel ist es, vervielfältigbare Lösungen des privaten Ladens in urbanen Wohnsituationen zur Unterstützung des Markthochlaufs der Elektromobilität zu entwickeln.

Quelle: GdW

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Wohnungsunternehmer/ Hausverwaltungen/ WEG-Verwalter sind gefragt

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Hintergrund-Info

Ladesäulen gelten als wichtiger Hebel für die Kaufentscheidung für ein Elektrofahrzeug

Die nicht vorhandene flächendeckende Versorgung mit Ladeinfrastruktur gilt als Hemmschuh für die Elektromobilität. Künftig werden aber sieben bis elf Millionen Ladepunkte zu Hause und beim Arbeitgeber" gebraucht. Allein im Jahr 2020 will das Bundesverkehrsministerium über ein Förderprogramm bis zu 50 Millionen Euro für private Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen. So steht es im Entwurf des "Masterplans Ladeinfrastruktur“ von 2019.

Vermieter muss Erlaubnis geben

Mieter können vom Vermieter die Erlaubnis zum Einbau von Ladeinfrastruktur verlangen. Auf Grundstücken und in Tiefgaragen von Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern sollen künftig viel mehr Ladesäulen entstehen wie bisher.  

Möchte ein Wohnungsunternehmen mindestens zehn Stellplätze für Lademöglichkeiten errichten, soll die gefördert werden. Wer vor hat ein Wohnhaus mit mehr als zehn Stellplätzen zu bauen, muss die Schutzrohre für die Ladekabel pro Stellplatz gleich mit einbauen.

Der ideale Standort für die Ladesäule

Bereits in der Planungsphase ist es sinnvoll sich Gedanken zu machen, wo eine Ladesäule errichtet werden kann. Auch wenn mit Beginn des Bauvorhabens noch keine Ladesäule gebaut werden soll, ist es gut zumindest die Infrastruktur (Leerrohr vom Hausanschlusskasten bis Parkplatz und Anschlussmöglichkeit im HA) bereits vorzubereiten. Nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist die Verlegung der Leitungsinfrastruktur bei mehr als zehn Stellplätzen in Zukunft vorgeschrieben. Bei einer nachträglichen Errichtung von Ladesäulen reduzieren sich damit die Kosten und der Arbeitsaufwand.

Wohnungsunternehmen, die ihren MieterInnen Lademöglichkeiten bieten wollen, erhalten in einem Leitfaden der Firma Solarimo wertvolle Hinweise. Folgende Fragen werden beantwortet:

Warum braucht Elektromobilität mehr wohnungsnahe Ladesäulen?
Rechtliche Fragen die Wohnungsunternehmen beachten müssen
Herkunft, Leistung und Bedarf des Stroms für Elektroautos
Der ideale Standort für die Ladesäule
Wissenswertes zur Installation von Ladesäulen
Mit welchen Kosten muss man für Ladesäulen rechnen?
Fazit: Ihr Weg zur Ladesäule am Mehrfamilienhaus

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Ladesäulenverordnung (LSV) regelt deutschlandweit die Mindestanforderungen an den sicheren Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge

Die Verordnung beinhaltet z. B. Anforderungen an die Anmeldeverfahren, die Prüfung bei Inbetriebnahme und die Genehmigungsverfahren von Ladesäulen und Ladepunkten. Als Betreiber müssen Sie aber auch für den sicheren Betrieb Ihrer Ladesäulen – z. B. durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV oder der Unfallverhütungsvorschrift – Sorge tragen. >> Die Infos hierfür finden Sie beim TÜV Süd

Können sich Wohnungsunternehmen künftig einen Wettbewerbsvorteil verschaffen?

Zumindest in großen Städten und nachgefragten Regionen werden Wohnungen dem Vermieter aus der Hand gerissen – unabhängig davon, ob zur Wohnung ein PkW-Stellplatz mit einer Ladesäule gehört, oder nicht. In schrumpfenden Gemeinden könnte ein E-Lade-Parkplatz jedoch ein Wettbewerbsvorteil sein.

Nach Auffassung von Experten könnte die Elektromobilität zur Zukunftssicherheit von Wohnungsunternehmen beitragen. Denn, was passiert, wenn flächendeckende Dieselfahrverbote kommen? Die Luft in Innenstädten ist mitunter sehr verschmutzt, Fahrzeuge mit Dieselantrieb dürfen vielleicht in bestimmten Gebieten nicht genutzt werden. Wohnungen in diesen Lagen könnten gegebenenfalls an Wert verlieren.  

Elektrofahrzeuge sind von Fahrverboten ausgenommen. Wenn Wohnungsunternehmen, Vermieter und Verwalter rechtzeitig die Ladeinfrastruktur bereitstellen, können Mieter weiterhin mobil sein und der Wert der Immobilie sinkt nicht. Anspruchsvolle, künftige Bewohner könnten eine vorhandene Ladeinfrastruktur als Wettbewerbsvorteil empfinden. Eine moderne Ladesäule im oder am Haus steigert die Attraktivität und wird als zusätzliche Leistung des Vermieters wahrgenommen.

Das steht im Gesetzentwurf zur WEG-Reform (2020)

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)“ entspricht inhaltlich größtenteils dem im Januar vorgelegten Referentenentwurf.

Im Wohneigentumsrecht sind einige Änderungen betreffend die Elektromobilität vorgesehen. Der Gesetzentwurf zur WEG-Reform sieht Folgendes vor

Wohneigentümer Einbau ermöglichen

Im Prinzip soll die Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen vereinfacht werden. Jedem Wohnungseigentümer soll es in Zukunft ermöglicht werden, dass er auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz vornehmen kann.  

Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen sollen zukünftig vereinfacht werden. Sie sollen künftig mit einfacher Mehrheit möglich sein – es käme dann nicht mehr darauf an, dass alle von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer zustimmen.

Gänzlich neu in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde ein Anspruch auf bauliche Veränderungen, die einen Glasfaseranschluss ermöglichen.

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