Telekommunikationsgesetz

Betriebskostenumlage soll weiterhin möglich sein

Geht es nach dem Willen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW soll die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich erhalten bleiben. Gemeinsam mit dem Mieterbund spricht der GdW sich sogar für ein Opt-out-Recht des Mieters aus, also einem Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses.

Zuhause Fernsehen ist schön und soll auch so bleiben. FOTO: Unsplash/Roberto Nickson
Zuhause Fernsehen ist schön und soll auch so bleiben. FOTO: Unsplash/Roberto Nickson

„Wir wollen beim neuen Telekommunikationsgesetz gemeinsam eine Win-Win-Situationfür alle Beteiligten schaffen: ein gestärktes Auswahlrecht des Mieters, ein bezahlbarer Breitbandausbau und den Erhalt mittelständischer Anbieterstrukturen. Ein Wegfall der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses dagegen würde für Mieter, darunter viele mit geringen Einkommen, eine deutlich höhere finanzielle Belastung von 100 bis 200 Euro pro Jahr bedeuten“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Mehr Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten

Deutscher Mieterbund und Wohnungswirtschaft befürworten mehr Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten für Mieterinnen und Mieter. Allerdings bilden Mieterinnen und Mieter bei der TV- und Internetversorgung in Mehrfamilienhäusern keine homogene Gruppe.

Viele Mieter sind mit der Kabelversorgung durch ihren Vermieter zufrieden. Diese Möglichkeit würde ihnen gewissermaßen ohne Not genommen, wenn die Möglichkeit der Betriebskostenumlage gestrichen wird. Daneben gibt es Mieter, die mit der Kabelversorgung durch den Vermieter nicht zufrieden sind. Sie können zwar ihren Anbieter wechseln, müssen derzeit aber die Betriebskostenumlage an den Vermieter weiterzahlen, auch wenn sie den Kabelanschluss des Vermieters nicht nutzen. Ihre Wahlfreiheit ist nicht gänzlich ausgeschlossen, aber durch die Tatsache, dass auch bei einem Wechsel weiterhin Kosten an den Vermieter zu zahlen sind, eingeschränkt.

„Mittels eines Opt-Out Rechts hätten alle Mieterinnen und Mieter wirklich die Wahl, vom wem sie TV und Internet beziehen wollen. Bei Strom und Gas wie auch sonst im Telekommunikationsgesetz besteht der Weg zu mehr Wettbewerb darin, die Mindestlaufzeit von Verträgen zwischen dem Versorger und dem Kunden und damit die Bindung des Kunden an den Versorger zu limitieren. Der Kunde hat so nach Ablauf einer gewissen Mindestvertragszeit die Möglichkeit zu entscheiden, ob er weiterhin bei dem Versorger bleibt oder den Anbieter, dann kostenfrei, wechselt“, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht

Beide Verbände weisen darauf hin, dass auch die Versorgung von Transferleistungsempfängern zwingend bedacht werden muss. Aktuell werden Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft übernommen, weil die Betriebskostenumlage für den Mieter unausweichlich anfällt. Wird dies verändert, muss dafür gesorgt werden, dass Kabelgebühren auch weiterhin für Transferleistungsempfänger übernommen werden, sei es als Kosten der Unterkunft oder als Bestandteil des dann entsprechend zu erhöhenden Regelbedarfs.

Um neue, für die Mieter ebenfalls günstige Lösungen zu ermöglichen und die Opt-out-Option insgesamt wirtschaftlich schultern zu können, fordern die sozial verantwortlichen Wohnungsunternehmen ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, die auf Abrechnungsbasis der Betriebskostenverordnung abgeschlossen wurden.

Quelle: GdW

weiterlesen:
IVV-Fachartikel: Streit um die Umlagefähigkeit von Kabel-TV-Gebühren 
Fatales Signal an die Wohnungsunternehmen und Netzbetreiber
Immobilien intelligent vernetzen und effizienter verwalten

Fact Statista.com

Fernsehkonsum: Entwicklung der Sehdauer in Deutschland bis 2020

Die durchschnittliche tägliche Fernsehdauer in Deutschland lag im Jahr 2020 lag bei 220 Minuten. Damit ist sie im Vergleich zum Vorjahr um rund neun Minuten gestiegen. Zu der steigenden Sehdauer trug auch das gesteigerte Informationsbedürfnis als Folge der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) bei. Im Jahr 1997 betrug die Sehdauer in Deutschland allerdings im Vergleich noch 183 Minuten.

Im Zeitraum von 1997 bis ungefähr 2010 stieg die durchschnittliche Sehdauer in Deutschland um eine knappe halbe Stunde auf mehr als 220 Minuten. Im Vergleich mit der Sehdauer in anderen europäischen Staaten liegt Deutschland im Mittelfeld. Quelle: Statista.com

Bei der Mediennutzung in Deutschland dominieren Fernsehen und Radio (Stand: 2020). Der Konsum von Online-Videos hat zugenommen. Und auch Musikstreaming-Dienste gewinnen an Bedeutung.

>> Noch mehr Infos und Hinweise Betriebskosten und Betriebskostenabrechnung (Juli 2022)

Update, 15.02.21

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 mehrheitlich gegen den Plan der Bundesregierung gestimmt, bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes die bewährte Betriebskostenumlage zu streichen. Sie sichert Mieterhaushalten in Mehrfamilienhäusern eine günstige Fernseh- und Breitbandversorgung.

„Das ist ein wichtiges Signal für 12,5 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Die Bauministerkonferenz hatte bereits im September 2020 ein klares Votum für das Fortbestehen der sozial und ökonomisch bewährten Betriebskostenumlage abgegeben. „Alles andere wäre unsozial und fatal für Mieter, die sozial orientierten Wohnungsunternehmen sowie mittelständische Netzbetreiber. Die Entscheidung des Bundesrates ist damit insgesamt auch ein gutes Signal für die digitale Zukunft Deutschlands“, sagt GdW-Präsident Gedaschko.

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