Grundsätzlich wird man diese Frage wohl verneinen müssen. Denn: „PV-Anlagen dürfen zum einen nicht an einfache Steckdosen, sondern müssen an eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden. Verfügt die Wohnung nicht über eine solche Steckdose, kann der Mieter zwar die vorhandene Steckdose umrüsten. Ist hierfür ein Eingriff in die Bausubstanz notwendig, so bedarf es allerdings der Zustimmung des Vermieters. Und so auch, wenn mit der Montage der PV-Anlage ein Eingriff in die Bausubstanz verbunden ist“, informiert Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern.
Auch wenn die Installation der Mini-Solaranlage zu einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds des Gebäudes nach sich zieht, muss der Vermieter vorher gefragt werden. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die die Umrüstung durch eine Fachfirma durchgeführt werden muss.
Gleiches gilt für eine eventuell erforderliche Nachrüstung des Stromnetzes. „Grundsätzlich gilt also Folgendes: Ist die Wohnung nicht bereits auf die Nutzung einer Mini-Solaranlage ausgelegt, d.h. ist beispielsweise die erforderliche Energiesteckdose nicht ohnehin bereits vorhanden, wird vor der Installation der Anlage in aller Regel die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden müssen“ erklärt der Vorstand.
Beachten Sie aber: Ist beispielsweise in einer Wohnungseigentumsanlage die Nutzung von PV-Anlagen grundsätzlich verboten, so kann der Vermieter dem Mieter schon von Grund auf die Installation und den Betrieb der Anlage nicht genehmigen.
Quelle: Haus & Grund
weiterlesen:
Solarstrom vom Balkon: Ernte kann beginnen
Solar-Anlagen auf Dächern sehr beliebt bnv
Solaranlagen: Streit um Licht und Schatten vermeiden vn
Grünes Dach und Solaranlage schließen sich nicht aus vn
Strom vom eigenen Dach bn
Mieterstrom wird endlich attraktiv vb
Informationen vom VDE | DKE (21.04.21)
Mini-PV-Anlage: Strom auf dem eigenen Balkon erzeugen – nachhaltig und für jeden möglich
Steckerfertige PV-Anlagen – auch „Mini-PV-Anlagen“ und „Balkonkraftwerke“ genannt – bieten jedem die Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Bei der Installation und Inbetriebnahme gibt es allerdings vieles zu beachten. Konkrete Anforderungen finden sich in Normen und Standards wieder.
Mit der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) ist es gelungen, einen Kompromiss zwischen allen interessierten Kreisen im Konsens zu erzielen. Zu diesen interessierten Kreisen gehören hierbei unter anderem Handwerkswirtschaft, industrielle Hersteller, Verbraucherschutz, Prüfinstitute, Sachversicherer, Wissenschaft und Technische Überwacher.
Die Norm legt Leitungsschutzbedingungen fest und regelt, wie steckerfertige PV-Anlagen in den Endstromkreis eingebunden werden können. In Europa ist es für Verbraucher*innen damit erstmals möglich, eine Mini-PV-Anlage für den Balkon, die Terrasse oder den Garten sicher zu installieren – fest angeschlossen oder alternativ über eine Energiesteckvorrichtung.
Nur Elektriker sollten eine steckerfertige Photovoltaikanlage anschließen
Soll eine Mini-Solaranlage an den Endstromkreis angeschlossen werden, empfehlen wir, dass eine Elektrofachkraft mit Kenntnissen in der Gebäudeinstallation und PV-Anlagentechnik prüft, ob die Stromleitung für eine Stromeinspeisung ausgelegt ist. Die entsprechenden Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) aufgeführt.
Unter Umständen ist es erforderlich, die vorhandene Sicherung auszutauschen. Wird eine Sicherung verwendet, die nicht für die Stromeinspeisung ausgelegt ist, können Überlastung und ein Brand die Folge sein. Bei einer normgerechten Installation besteht grundsätzlich keine Brandgefahr.
Die Beauftragung eines Elektrikers ist nicht erforderlich, wenn die steckerfertige PV-Anlage über eine Gesamtleistung von max. 600 Watt verfügt und über eine Energiesteckvorrichtung angeschlossen wird.
Quelle: https://www.dke.de/de/arbeitsfelder/energy/mini-pv-anlage-solar-strom-balkon-nachhaltig-erzeugen