Entlastungspaket gegen hohe Energiepreise

Verbot von Gasheizungen im Neubau kommt früher

Das vom Koalitionsausschuss beschlossene Paket zur Abfederung der hohen Energiepreise sieht auch Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden vor.

Die schmerzhafte Steigerung des Gaspreises will die Regierung mit einem Entlastungspaket abfedern. Foto: Adobestock/by-Studio
Die schmerzhafte Steigerung des Gaspreises will die Regierung mit einem Entlastungspaket abfedern. Foto: Adobestock/by-Studio

Auf die Stimmung in der Bevölkerung zielen die direkten finanziellen Zuschüsse des Staates, die der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP auf den Weg gebracht hat. Alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer werden einmalig einen Zuschuss von 300 Euro brutto zum Gehalt bekommen. Eltern erhalten einen Einmalbonus zum Kindergeld von 100 Euro. Der gleiche Betrag wird zusätzlich an Sozialhilfeempfänger ausgezahlt. Die Steuer auf Benzin und Diesel wird für drei Monate erheblich reduziert und im öffentliche Personennahverkehr wird es 90 Tage lang Monatskarten zum Preis von 9 Euro geben.

Das ist für mehr Gebäude-Energieeffizienz vorgesehen

Im Ergebnisprotokoll des Koalitionsausschusses heißt es wörtlich: „Die Bundesregierung startet eine breit angelegte Kampagne, die bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei der Wirtschaft für Energiesparen wirbt und auch niedriginvestive Maßnahmen (z. B. intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich älterer Heizungsanlagen) durch Förderung ermöglicht.“ Außerdem wurde festgelegt:

  • Mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes noch in diesem Jahr soll ab 1. Januar 2023 der Effizienzstandard 55 für den Neubau von Gebäuden verbindlich gelten.
  • Die Fördersätze des Bundesprogramms für effiziente Gebäude (BEG) werden weiterentwickelt, indem diese an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden.
  • Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird um ein Jahr, auf den 1. Januar 2024, vorgezogen.

Die Anreize für Immobilieneigentümer zum Austausch von Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, soll optimiert werden. „Hierzu werden wir bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine große Wärmepumpen-Offensive starten“, heißt es dazu im Ergebnisprotokoll des Koalitionsausschusses.

Verbände kritisieren „Verbote“ und fehlende Förderung für Investoren

Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft heißen die finanziellen Zuschüsse für die Bürger und Bürgerinnen zwar gut, kritisieren aber gleichzeitig weitere zwingende technische Vorgaben und die fehlende Förderung für die noch teureren Gebäude der Effizienzklasse 55.

Enttäuscht und besorgt zeigt sich der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen nach der Bekanntgabe des Entlastungspakets der Regierungskoalition: „Statt endlich die Wiederaufnahme der Neubauförderung oder die lange überfällige Liberalisierung des Mieterstroms zu verkünden, geht es wieder nur um schärfere Gebäudestandards und das Verbot von Gasheizungen, das jetzt noch früher kommen soll. Wo ist da die Entlastung?“, kritisiert BFW-Präsident Andreas Ibel.

Nach Ansicht des IVD bedeute das Maßnahmepaket faktisch, „dass ab 2023 im Neubau keine fossilen Brennstoffe mehr verwendet werden. Aus dem Bestand sollen sie mittelfristig auch verbannt werden, so dass alles auf die Wärmepumpe und somit die Verstromung hinausläuft.“

Nach Ansicht des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat der Koalitionsausschuss beim Wohnungsneubau den falschen Weg beschritten. Das KfW-Effizienzhaus-55 solle nun ohne Förderung schon ab 1. Januar 2023 Standard für den Neubau werden. Das sei das Gegenteil von Hilfe für den bezahlbaren Wohnungsbau. Die sinnvollen Standards von EU-Ebene sollten keinesfalls durch deutschen Überperfektionismus getoppt werden. Wenn höhere Standards für den sozialen Wohnungsbau verlangt werden, müsse dieser bezahlbare Wohnraum durch Förderung ermöglicht werden. Statt höchster Effizienzvorgaben müssten die Standards mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis gefördert werden. (Red.)

Die komplette des Stellungnahme des GdW lesen sie hier.

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