Gas-Kommission empfiehlt zusätzliche Erhöhung der Heizkostenpauschale
Nach dem Beschluss des Regierungskabinetts, der noch in Bundestag und Bundesrat debattiert werden muss, soll die staatliche Hilfe um durchschnittlich 190 Euro im Monat auf rund 370 Euro aufgestockt werden. Auch sollen mehr Menschen in Deutschland den Mietzuschuss bekommen. Zu den bisher rund 600.000 Haushalten würden dann bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen – wenn denn alle Anspruchsberechtigten einen Antrag bei den kommunalen Wohngeldstellen einreichen.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) wies darauf hin, dass der Bewilligungszeitraum für das Wohngeld von 12 auf 18 Monate verlängert werde. Das heißt, es muss erst ein halbes Jahr später geprüft werden, ob der Anspruch weiterbesteht. Steigt die Miete um 10 Prozent, könne das früher geltend gemacht werden als zuvor. Bislang wird erst ab 15 Prozent Mieterhöhung das Wohngeld erhöht.
So viel Wohngeld können berechtigte Haushalte erwarten
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat ausgerechnet, wer ab Januar wieviel Wohngeld erwarten darf und weist darauf hin, dass schon unter den jetzigen Zuschussbedingungen 600.000 weitere Haushalte Wohngeld beziehen könnten, wenn sie denn einen Antrag bei der kommunalen Wohngeldstelle eingereicht hätten. Ende 2020 habe es 618.000 Bezieher von Wohngeld gegeben. Das entspreche 1,5 Prozent aller Haushalte in Deutschland. Damit friste diese Sozialleistung ein Nischendasein im Vergleich zu 6,9 Millionen Beziehern von Hartz IV-Leistungen.
Das Wohngeld beinhalte mehrere Bausteine:
- Für Mieterinnen und Mieter gibt es einen Zuschuss zur Kaltmiete, wer in Eigenheim oder einer Eigentumswohnung lebt, werde bei Zins und Tilgung unterstützt.
- Wer sehr wenig verdient und sehr hohe Ausgaben fürs Wohnen hat, beispielsweise weil er in einer teuren Großstadt lebt, bekomme die größte Unterstützung, je höher das Einkommen und je geringer die Wohnkosten, desto geringer das Wohngeld. Bisher sei ein Single, der in einer besonders teuren Gegend lebt, wohngeldberechtigt, sobald er weniger als 1.797 Euro brutto verdient. Künftig steige die Grenze auf 2.301 Euro.
- Für eine vierköpfige Familie in einer teuren Gegend steige die Einkommensgrenze von aktuell 3.697 auf 5.077 Euro. Konkret weißt die Berechnung des IW folgende Zuschüsse aus:
- Ein Rentner in Berlin mit einer monatlichen Rente von 1.259 Euro (brutto) und einer Kaltmiete von 500 Euro erhält 2022 monatlich rund 74 Euro, durch die Reform steigt die Unterstützung 2023 auf 252 Euro – also 178 Euro mehr.
- Eine vierköpfige Familie in München mit einem Einkommen von 2.386 Euro (brutto) und einer Kaltmiete von 1.000 Euro hat bisher Anspruch auf 481 Euro Wohngeld im Monat. Ab Januar 2023 steigt das Wohngeld auf 804 Euro, ein Plus von 323 Euro.
GdW: Wohngeld fließt in Krisenzeiten viel zu spät
Der GdW Bundesverband der Wohnungswirtschaft nennt den Kabinettsbeschluss eine „gut gemeinte Reform, die in Krisenzeiten jedoch zu langsam und komplex“ sei. GdW-Präsident Axel Gedaschko wirbt seit längerem intensiv für einen allgemeinen Gaspreisdeckel, also für einen massiven Eingriff des Staates in das Preisgeschehen auf dem Energiemarkt. Alle Maßnahmen der bisherigen Entlastungspakete seien angesichts der Wucht der Krise „zu kleinteilig und zu schwerfällig“. Sowohl Mieterhaushalte als auch Wohnungsunternehmen seien von der Zahlungsunfähigkeit bedroht.
Mit der Verabschiedung eines Bundesgesetzes allein sei das Wohngeld noch lange nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen. Die Wohngeldstellen müssten auf den Aufgabenzuwachs personell und inhaltlich vorbereitet werden. Denn die Verbreiterung des Wohngeldes erfordere immer eine Prüfung. Dafür fehle es aber an den notwendigen EDV-Programmen. Notwendig sei zudem mehr fachlich geschultes Personal. Die Auszahlung der erhöhten Wohngelder werde sich um Monate verzögern, die Haushalte benötigten das Geld jedoch jetzt.
Expertenkommission Gas und Fernwärme: Wohngeld ist gezielte Hilfe für Haushalte
Ein erhöhtes Wohngeld stellt eine gezielte Hilfe für Haushalte dar, die wirklich bedürftig sind. Darauf weist auch die Expertenkommission Gas und Fernwärme in ihrem Zwischenbericht an die Bundesregierung hin.
Die Kommission schlägt neben einer einmaligen Abschlagszahlung im Dezember für alle Gas- und Fernwärmekunden einen Gaspreisdeckel von 12 Cent pro Kilowattstunde ab März 2023 vor. Darüber hinaus, so der weitere Vorschlag der Kommission, soll ein Hilfsfonds eingerichtet werden, aus dem zinslose Kredite sowohl an Mieter als auch an Vermieter ausgereicht werden können, die aufgrund der Energiepreisexplosion schon jetzt in finanziellen Schwierigkeiten sind.
Diese Soforthilfe müsse so lange aufrecht erhalten werden, „bis das von der Bundesregierung vorgeschlagene Wohngeld Plus tatsächlich voll administrierbar ist und die Bürger:innen tatsächlich ihre Ansprüche auch ausbezahlt bekommen“, heißt es dazu im Zwischenbericht der Gaskommission.
Die Kommission begrüßt ausdrücklich die geplante Erhöhung des Wohngeldes, die Ausweitung des Empfängerkreises und die Aufnahme einer Heizkostenkomponente. Die vorgeschlagenen Summen für die Heizkosten-, Klima- und CO2-Komponenten sollten im Hinblick auf die enorm steigenden Heizkosten nochmals deutlich angehoben werden, so der Vorschlag der Kommission an die Bundesregierung.
>> Expert:innen-Kommission Gas und Wärme legt Vorschläge zur Entlastung von Gasverbrauchern vor
Thomas Engelbrecht
