Förderung für Barrierereduzierung beim Wohnen startet wieder

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Programm Altersgerecht Umbauen für dieses Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.

Der Fördertopf aus dem Bundeshaushalt für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wurde wieder aufgestockt. BILD: ADOBESTOCK/ Halfpoint
Der Fördertopf aus dem Bundeshaushalt für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wurde wieder aufgestockt. BILD: ADOBESTOCK/ Halfpoint

Bisher sind nur 1,5 Prozent der Wohnungen in Deutschland barrierefrei ausgestattet. Bis 2035 werden einer im Auftrag der KfW durchgeführten Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen, analysierte der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

12,5 Prozent der förderfähigen Kosten sind erstattungswürdig

Das BMWSB und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen von bis 6.250 Euro bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Seit 2009 wurden über 330.000 Wohneinheiten mithilfe der Förderung umgebaut, allein im Jahr 2021 waren es über 50.000 Wohneinheiten. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

2021 war der Fördertopf aufgrund der großen Nachfrage von 75 Millionen auf 130 Millionen Euro aufgestockt worden. Dennoch war das Geld im Juni des letzten Jahres aufgebraucht und seither lag das Förder­programm auf Eis. Seit 1. Juli können wieder Zuschüsse bei der KfW-Bank beantragt werden.

Zu den typischen Modernisierungs­maßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/455-b oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

Quellen: BMWSB/ ZVSHK

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Wohnungswirtschaftlicher Verband GdW sieht großen Bedarf an barriere­armen Wohnungen

Für den Bundesverband der Wohnungswirtschaft (GdW) hatte Dr. Claus Wedemeier, Referatsleiter Demografie, die Bundesregierung im Mai aufgefordert, das KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ unbedingt weiterzuführen. „Denn bei all den Diskus­sionen um die Energiewende dürfen wir andere gesellschaftlich relevante In­vestitionen nicht vergessen“, so Wedemeier. Die Wohnungswirtschaft fordert die Bundesregierung seit Jahren auf, die Zuschussvariante des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht umbauen“ auch für professionelle Unternehmen zu öffnen, um mehr Umbauten im Bestand finanzieren zu können. Hier liege das größte Potenzial. Der GdW verweist auf Studien von Prognos von 2014 und Pestel von 2018, die von einem zusätzlichen Bedarf bis 2030 von rund drei Millionen barriere­armen Wohnungen ausgehen.

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