BEG-Förderung

Neubauförderung für Effizienzhaus 40 startet wieder

Ab dem 20.04.2022 können Eigentümer, Bauherren und Wohnungsunternehmen wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ stellen. Die Förderung ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung in Aussicht. Damit startet die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder. Update (20.04.22): KfW-Förderung innerhalb eines Tages vergeben

Das vom Grünen geführte Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz möchte eine Neuausrichtung für nachhaltiges Bauen initieren. Deshalb können jetzt wieder - befristet bis 31.12.22 - Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) gestellt werden. BILD: ADOBESTOCK/ bilanol
Das vom Grünen geführte Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz möchte eine Neuausrichtung für nachhaltiges Bauen initieren. Deshalb können jetzt wieder - befristet bis 31.12.22 - Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) gestellt werden. BILD: ADOBESTOCK/ bilanol

Ist das Geld aufgebraucht, sollen die Anforderungen verschärft werden.

Die Wohnungswirtschaft befürchtet, dass die angekündigte Milliarde sehr schnell ausgeschöpft sein könnte. Denn gut die Hälfte der Wohneinheiten, die ursprünglich im frei finanzierten Wohnungsbau in diesem Jahr im EH55-Standard umgesetzt werden sollten, werden nun auf EH40 umgeplant. Dabei geht es allein bei den Wohnungsunternehmen um rund 40.000 zusätzliche Wohneinheiten.

Um sicherzustellen, dass eine Anschlussförderung gesichert ist, müsse der Bundestag hier gegebenenfalls weitere Mittel aus dem Haushalt bereitstellen. Wohnungsunternehmen bräuchten Verlässlichkeit, dass sie nach dem Ausschöpfen der vorgesehenen Milliarde nicht im Regen stehen werden. 

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

>> Förderkonditionen der KfW (externer Link)

Habeck: Klimaschutz im Gebäudebereich voranbringen

Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen

Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft sein werden.

In einem zweiten Schritt wird - im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.

>> Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) (externer Inhalt)

Quellen: GdW/ BMWK

Heizungstausch bleibt staatlich gefördert

In Zukunft wird die Heizungswärmepumpe eine Schlüsselrolle für das Erreichen der CO2-Einsparziele spielen – und dafür muss auch der Sanierungsmarkt angegangen werden. Die gute Nachricht: Von dem im Januar 2022 kurzfristig verhängten Stopp der KfW-Programme für den Neubau energieeffizienter Gebäude durch die Bundesregierung sind Einzelmaßnahmen im Bestand nicht betroffen. Die vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) bereitgestellten Fördergelder zum Austausch einer Heizung können weiterhin in Anspruch genommen werden. 35 Prozent aller Kosten übernimmt der Staat, wenn eine Gasheizung ersetzt wird, und sogar 45 Prozent, wenn der Ölkessel von einer umweltfreundlichen Wärmepumpe abgelöst wird.

IVV-SERIE: Nachhaltig bauen

Teil 1: Nachhaltigkeit bei den Projekten der IBA’27 in Stuttgart: Geografin Stefanie Kerlein verantwortet im Stuttgarter IBA’27-Team Kreislaufwirtschaft und Teilhabe. Kerlein sagt: „Wir haben kein Wissens-, sondern ein Umsetzungsdefizit.“

Teil 2: Holz ist als nachwachsender Rohstoff im Hausbau seit Jahrtausenden bewährt. Mittlerweile werden weltweit Gebäude bis 100 Meter Höhe mit 30 Etagen damit gebaut, weil sie auch Brandschutz und Statik berücksichtigen. Balken, Bretter und verleimtes Brettschichtholz binden zudem CO2 und können nach 100 Jahren oft nochmals wiederverwendet werden.

Teil 3: Lehm ist als organischer Baustoff weltweit vielerorts verfügbar und dient vor allem in armen Ländern zum Bau von Hütten.

 

Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter über die Kaution abrechnen. Bei einer Kautionsabrechnung sind einige Formalien zu beachten, dem Mieter müssen neben den erzielten Zinsen auch die noch bestehenden Forderung mitgeteilt werden; oft ist eine...
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