Heizen, Energie sparen, CO₂-Steuer

Wer CO₂ vermeidet, profitiert durch niedrigeren CO₂-Preis

Um das Klimaziel 2045 zu erreichen, hat der Bund bereits letztes Jahr eine CO2-Besteuerung für Wohngebäude eingeführt. Diese ist derzeit noch von den Mietern zu tragen. Im April 2022 hat sich nun die Bundesregierung zur Kostenaufteilung der CO2-Steuer für Wohngebäude geeinigt. Der Grund für die Überarbeitung war, dass Mieter nur bedingt Einfluss darauf haben, wie viel CO2 durch ihren Energieverbrauch erzeugt wird, da Heizanlage und Wärmedämmung Vermietersache sind. Laut der aktuellen Studie “Sanierungsbedarf am Immobilienmarkt” kennt nur jeder vierte Vermieter die Energieeffizienzklasse der eigenen Immobilie. Auf viele Vermieter könnten nächstes Jahres unerwartet hohe Zusatzkosten zukommen.

Die Tabelle zeigt eine beispielhafte Berechnung für eine durchschnittlich große Wohnung von 92 qm mit Ölheizung. Für diese Berechnung wurden Faktoren nach aktuellem Stand angewendet. Quelle: objego
Die Tabelle zeigt eine beispielhafte Berechnung für eine durchschnittlich große Wohnung von 92 qm mit Ölheizung. Für diese Berechnung wurden Faktoren nach aktuellem Stand angewendet. Quelle: objego

Wirft man einen Blick auf den aktuellen Stand energetisch sanierter Wohngebäude je Bundesland, wird ersichtlich, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit die höchsten CO2-Abgaben für Vermieter entstehen werden. 

Auf Vermieter in Ostdeutschland könnten Abgaben von bis zu über 243 Euro zukommen

Der digitale Immobilienmanager objego hat untersucht, wo für Vermieter ab 2023 die höchsten CO2-Steuerabgaben bevorstehen. Anlass ist ein Bundesbeschluss, laut dem Vermieter von energetisch unsanierten Objekten ab nächstem Jahr mit hohen CO2-Steuerabgaben rechnen müssen. Dafür wurden die Bundesländer, welche den höchsten Anteil an energetisch ineffizienten Wohngebäuden aufweisen, untersucht und eine Annäherung für die beschlossene CO2-Abgabe für die deutsche Durchschnittswohnung errechnet. Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen werden am ehesten von hohen Abgaben betroffen sein.

In Mecklenburg-Vorpommern wiesen laut Studie 2021 41,8 Prozent der Wohngebäude die schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H auf. Nimmt man die durchschnittliche deutsche Wohnungsgröße von 92 qm mit Ölheizung, kommt man für 2023 auf eine CO2-Abgabe von bis zu 270 Euro, davon entfallen alleine 243 Euro auf Vermieter. Der Mieter müsste 10 Prozent zahlen, in diesem Fall 27 Euro. In Berlin steht mit 38,7 Prozent der zweithöchste Anteil an energetisch ineffizienten Wohngebäuden, in Thüringen sind es 35,5 Prozent. Am wenigsten zu befürchten haben Vermieter in Hamburg. In dem Bundesland stehen mit 12,5 Prozent prozentual die wenigsten Wohnobjekte mit Energieeffizienzklasse G oder H und bundesweit der höchste Anteil voll- und teilsanierter Wohnimmobilien. 

 Je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto geringer der Vermieter-Steueranteil

Die Neuregelung soll für Vermieter ein Anreiz zur energetischen Sanierung ihrer Wohnobjekte sein. Denn je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto geringer ist auch der Anteil, den der Vermieter mit zu tragen hat. Liegt der CO2-Ausstoß bei über 52 kg pro Quadratmeter im Jahr muss der Vermieter 90 Prozent der Abgabe übernehmen. Stößt das Wohngebäude weniger als 12 kg pro Quadratmeter im Jahr aus, muss der Mieter wie bisher die gesamte CO2-Steuer bezahlen. Insgesamt wird der Ausstoß in zehn Klassen eingestuft und entsprechend zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bis 2025 wird der CO2-Preis pro Tonne jährlich um 10 Euro steigen. Mietobjekte mit Denkmalschutz sind zunächst von der Regelung ausgenommen. Für gewerbliche Immobilien gilt vorerst eine 50/50-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter.

So wurde sich den CO2-Steuerabgaben für 2023 angenähert

Die Berechnung der CO2-Steuerabgabe erfolgte in zwei Schritten. Im ersten Schritt wurde der Energieverbrauch einer Effizienzklasse am Beispiel einer 92 qm² großen Wohnung errechnet. Um beispielsweise in die Effizienzklasse A+ eingestuft zu werden, muss der Energieverbrauch unter 30 kWh/m² pro Jahr liegen. Für eine 92 qm² große Wohnung bedeutet dies einen Energieverbrauch von 2.760 kWh im Jahr. Eine Wohnung in der Energieeffizienzklasse D (130 kWh/m²) verbraucht hingegen bereits 11.960 kWh im Jahr. 

Im zweiten Schritt wurde der CO2-Ausstoß ermittelt, welcher mit dem oben berechneten Energieverbrauch entsteht. Dafür wurde ein Multiplikator von 0,28 kg CO2/kWh für eine Ölheizung herangezogen. Für das Jahr 2023 fällt eine Steuer von 35 Euro pro Tonne CO2 an. Wie oben in der Tabelle bereits berechnet, verbraucht eine 92 qm² große Wohnung 2.760 kWh. Dabei fallen 772,8 kg CO2 an, was zu einer Gesamtsteuer von 27 Euro führt.

objego benutzte folgende Quellen:

  • McMakler: Sanierungsbedarf am Immobilienmarkt: Schlechte Energiebilanz von deutschen Wohnhäusern, 2021
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Fairness bei den CO2-Kosten: BMWK, BMWSB und BMJ einigen sich auf gerechte Verteilung, April 2022
  • Heizung.de: Die Energieeffizienzklassen für das Haus, September 2021

 

Auswirkungen der Neuregelung der CO2-Bepreisung für Wohngebäude

Techem hat mit dem hauseigenen Techem Research Institute on Sustainability (TRIOS) die Auswirkungen der Neuregelung der CO2-Bepreisung für Wohngebäude untersucht. Insgesamt, so eines der zentralen Ergebnisse, verteilt sich über alle zehn Emissionsklassen hinweg das durchschnittliche Kostenverhältnis zwischen Mietenden und Vermietenden auf 43 Prozent zu 57 Prozent und kann damit als relativ ausgewogen gelten. Verantwortlich dafür seien vor allem die geringen absoluten CO2-Kosten in den emissionsarmen Klassenbereichen. 

Die Experten von TRIOS fanden außerdem heraus, dass 42,2 Prozent der insgesamt zu entrichtenden CO2-Kosten auf Wohngebäude entfallen, die den ersten sechs Stufen des neuen Kostenaufteilungsmodells zugeordnet werden müssen. Bei Stufe sechs erfolgt eine Aufteilung der entsprechenden Kosten zu je gleichen Teilen zwischen Vermietenden und Mietenden. Betrachtet man einen typischen Energiemix für den deutschen Mehrfamilienhausbestand, der aus Fernwärme, Erdgas und Heizöl besteht, können insgesamt 60,4 Prozent der damit versorgten Anlagen den ersten sechs Stufen, also den emissionsarmen Klassen, zugeordnet werden. Für Erdgas sind es 68 Prozent und für fossil erzeugte Fernwärme 78,9 Prozent.

Teuer wird es für Vermieter, die ihre Gebäude mit Heizöl betreiben

Eine besonders gute Emissions- bzw. Energiebilanz weisen zumeist Wohnimmobilien auf, die auf nachwachsende Holzpellets oder Wärmepumpen setzen, welche mit erneuerbarem (grünem) und somit klimafreundlichem Strom betrieben werden, so die Studie. In der Folge sind Vermietende, die ihre Immobilie bereits mit dieser Heiztechnik ausgestattet haben oder ausstatten werden, vollständig von der CO2-Abgabe befreit.

Vergleichsweise teuer dürfte es insbesondere für Vermietende werden, die bei ihrer Wohnimmobilie ausschließlich auf Ölheizungen setzen. So können laut TRIOS-Zahlen lediglich 33,1 Prozent aller verwendeten Heizölanlagen zu den ersten sechs Stufen des neuen Modells gezählt werden.

Laut TRIOS fördert das vorgeschlagene Stufenmodell mit zehn CO2-Emissionsklassen wie beabsichtigt emissionsarme Technologien und erzeugt bei emissionsintensiven Technologien und Gebäuden höhere Kosten für Vermietende respektive Betreibende. Das würde bedeuten, dass somit ein  Handlungsdruck auf Vermieter lastet in emissionsarme Technologien zu investieren.

Quelle: Techem

weiterlesen:
Acht Tipps für eine sparsamere Heizung
GdW: "Wir wollen den Mietern helfen, sich schlau zu verhalten"
35 Prozent Energieeinsparung durch geringinvestive Lösungen 
Wechselspiel von Mensch und Technik im Gebäude verstehen
Neuer Heizungscheck für Wohnungsunternehmen
Wie moderne Systeme den Wert einer Immobilie sichern

Häuser, in denen Wohnungen sind, können einer einzelnen Person oder einer einzelnen Gesellschaft gehören. Es gibt jedoch auch Häuser, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind und bei denen jede einzelne Wohnung einem einzelnen Eigentümer gehört - diese Wohnung...
Printer Friendly, PDF & Email
Frei
Bild Teaser
GEG-Entwurf: Worüber der Bundestag im September abstimmt
Body Teil 1
Grundsätzlich gilt: Ab 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Allerdings wurden durch die
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1
Der Fall: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wollte an der Rückseite eines Gebäudes, das in der Kulturdenkmalliste eingetragen war, Stahlbalkone
Frei
Bild Teaser
Umnutzung von Büroimmobilien
Body Teil 1
Fertigstellung voraussichtlich Ende 2021“ steht zweieinhalb Jahre später immer noch auf dem Schild, das vor dem „Steglitzer Kreisel“ in Berlin hängt
Kräfte bündeln für kommende Aufgaben
Die FLÜWO Bauen und Wohnen eG aus Stuttgart und der Bauverein Waiblingen e.G. streben eine Fusion an. In größeren Einheiten ließen sich die aktuellen Herausforderungen erfolgreicher bewältigen...