Liebe Leserinnen und Leser,
welche Wendung der Geschichte!
Seit 70 Jahren gibt es das Wohnungseigentumsgesetz, das mindestens eine Eigentümerversammlung pro Jahr vorschreibt. Für Immobilienverwalter beginnt jetzt eigentlich die hohe Zeit der Versammlungen. Doch dieses Hochamt entfällt diesmal. Im Frühjahr 2020 findet vermutlich im ganzen Land nicht eine Zusammenkunft statt. Die Ansteckungsgefahr verbietet jede Versammlung. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert mit befristeten Lockerungen im WEG. Der zuletzt verabschiedete Wirtschaftsplan bleibt gültig, Hausgeldzahlungen können weiter fließen. Verwalter bleiben so lange im Amt, bis Versammlungen wieder stattfinden können.
Im dunklen Schatten der Pandemie ist fast untergegangen, dass der Entwurf des Justizministeriums für ein modernes Wohnungseigentumsgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Entwurf befindet sich jetzt in der parlamentarischen Abstimmung. Verwalterverbände und Juristen sehen den Entwurf überwiegend positiv. Man spricht von „Aufbruchstimmung im Wohnungseigentum“, weil der Gesetzentwurf Verwaltern mehr Vertretungsmacht geben will und bauliche Maßnahmen mit der einfachen Mehrheit der Eigentümer möglich sein sollen. Genau aus diesen Gründen sind die Interessenvertreter der Eigentümer alarmiert; sie sehen Eigentümer entmündigt und höheren Risiken ausgesetzt. Die Debatte über das neue WEG ist das Titelthema der IVV-Ausgabe im April.
Einen zweiten Schwerpunkt bildet der digitale Wandel. Die Redaktion bringt Sie, liebe Leserinnen und Leser, mit „App-dates für die Wohnungswirtschaft“ auf den neuesten Stand. Zum Beispiel mit einer Marktübersicht „Hausverwalter-Apps“. Unser Autor stellt die besten Mobilprogramme vor. Zusätzlich gibt es eine tabellarische Online-Übersicht.
Machen Sie für sich persönlich etwas Gutes aus der Krise und nehmen Sie sich Zeit für die Lektüre.
Bleiben Sie gesund