Ausgabe 5/2021


Mitte April hat das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe den BerlinerMietendeckel – und die damit erzwungene Absenkung von Bestandsmieten – für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Ein vergleichbares verfassungsrechtliches Ende wie der Berliner Mietendeckel fand im Spätsommer 2020 auch das Volksbegehren für sechs Jahre Mietenstopp in Bayern. Damals erklärte der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren für unzulässig, weil das Land Bayern keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht besitze und nicht in Konkurrenz zum Bund treten dürfe.
In dieser Ausgabe reflektieren wir zunächst über das Ende des Mietendeckels in Berlin und was er in den 14 Monaten seiner Existenzangerichtet hat.
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Inhalt dieser Ausgabe
Editorial
Mitte April hat das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe den Berliner Mietendeckel – und die damit erzwungene Absenkung von Bestandsmieten – für…
MAGAZIN
Mallorca ja, Eigentümerversammlung jein.
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Die Richter in Karlsruhe haben aus formalen Gründen geurteilt: Die mietrechtliche Gesetzgebungskompetenz liegt im förderalen Staat auf…
WOHNUNGSWIRTSCHAFT
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INVESTITIONEN & TECHNIK
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RECHT
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LG…
Lärm durch Bauarbeiten: Eilrechtsschutz wirkt nur bei Unzumutbarkeit der Störung.
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Die sogenannte Vollständigkeitsklausel schließt die Berücksichtigung mündlicher Erklärungen nicht aus. Zur Bedeutung der Formulierung…
Der Bundesgesetzgeber befand sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 in einer prekären Situation: einerseits wollte…