Zuhause bleiben

Balkonsanierung

Für viele Mieter fällt der Urlaub außerhalb Deutschlands in diesem Jahr aus. Urlaub im eigenen Land, sogar auf dem eigenen Balkon, steht auf dem Programm. Gut, dass über 58 Mio. Menschen in Deutschland über einen Balkon oder eine Terrasse verfügen. Doch, was ist, wenn das beliebte "Extra-Zimmer mit Aussicht" in einem schlechten Zustand ist? Rein rechtlich gilt: Gehört ein Balkon zu der Mietsache, also der Wohnung, ist der Vermieter für die Beseitigung etwaiger Schäden zuständig.

Urlaub auf "Balkonien" ist angesagt Profisanierung macht Wohlfühloase wieder zum Schmuckstück. FOTO: ISOTEC GmbH/Marcel Kluge
Urlaub auf "Balkonien" ist angesagt Profisanierung macht Wohlfühloase wieder zum Schmuckstück. FOTO: ISOTEC GmbH/Marcel Kluge

Ist auf dem Balkon oder der Terrasse zum Beispiel ein Fliesenboden vorhanden, ist der Estrich oder sind verlegte Holzdielen gebrochen, dann muss der Vermieter den Boden des Balkons bei Mängeln wiederherstellen bzw. reparieren.

In der Regel muss der Vermieter den vertraglich geschuldeten Mindest-Sollzustand, der zu Vertragsbeginn vorlag, erhalten. Mängel, die der Mieter nicht zu verantworten hat, müssen unter Umständen vom Eigentümer, Verwalter oder Mieter sachgerecht beseitigt werden.

Abnutzung, Witterung und schlechte Abdichtungen auf Balkonen

Löcher und Risse im Boden, abgelöste Fliesen, aber auch Ausblühungen, Stockflecken und Moosbefall an den Übergängen zur Hauswand sind häufige Schadensbilder, die die Balkonidylle trüben. Neben der mangelnden Ästhetik auf den Balkonen selbst, kann es auch zu gravierenden Folgen für die angrenzenden Wohnräume kommen: Feuchtigkeit dringt ein, Wärme entweicht aus dem Wohnraum und Schimmelpilz wächst auf den ausgekühlten Innenwänden.

Hier sollte der Oberbelag und die vorhandene Abdichtung bis auf die tragfähige Unterkonstruktion durch eine qualifizierte Fachfirma entfernt werden. Die Fachirma wird je nach Bedarf ein Gefälleestrich erstellen, damit Regenwasser zuverlässig abfließen kann. Es empfiehlt sich, die Balkonoberfläche anschließend zu grundieren.

Türanschlüsse oder Wandanschlüsse fachmännisch abdichten

Experten, wie zum Beispiel Isotec-Balkonsanierung, würden jetzt die oberste Schicht, die sogenannte Schutz- und Nutzschicht mit einem dünnschichtiger Marmorkiesel- oder Quarzbelag, eine Beschichtung mit Farbships-Einstreuung oder einem Aufbau mittels Platten- oder Holzbelag optisch finalisieren.

Als Vermieter können Sie auf zertifizierte, geruchsneutrale und umweltfreundliche Materialien achten.

Pflichten des Mieters

Macht sich ein Schaden oder Mangel an der Mietsache, in diesem Fall dem Balkon, bemerkbar, sollte der Vermieter informiert werden. Ein Mangel sollte insbesondere dann angezeigt werden, wenn durch diesen weitere Schäden an der eigenen Wohnung, der Wohnung eines Nachbarn, oder an der Substanz des Hauses eintreten können.

Mit Material von Isotec GmbH (www.isotec.de)

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