In einer Wohnungseigentümergemeinschaft war man sich nicht einig, ob die Immobilie einen Glasfaseranschluss erhalten soll oder nicht. Bei der entscheidenden Abstimmung gab es eine Gegenstimme. Die Justiz musste klären, ob dieses Veto den Anschluss verhindert oder nicht.
Im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass bei für die Art der baulichen Veränderungen, die für den Anschluss an das Glasfasernetz erforderlich ist, im Prinzip eine Einstimmigkeit erforderlich sei. Ausnahmen seien nach dem Gesetz bei Fernsprech-, Rundfunk- und Energieanschlüssen vorgesehen. Hier gebe es zwar im Hause schon eine Basisversorgung, jedoch müsse man von zeitgemäßen Erfordernissen der Datenübertragung ausgehen. Das sei heute ein Teil der Grundversorgung.
Der Kläger müsse deswegen die Schaffung eines Anschlusses dulden. Die Beeinträchtigung durch entsprechende Erdarbeiten sei auch nur zeitlich befristet.
Urteil vom 03.04.2020, Amtsgericht Plön, Aktenzeichen 75 C 11/19
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Warum Glasfaser schon jetzt ein Muss ist
Schnell ist nicht gleich schnell: Die Netzinfrastruktur im Gebäude entscheidet, welche Bandbreite bei den Bewohnern ankommt. Über veraltete Kupferleitungen ist eine stabile, störungsfreie Datenübertragung nicht möglich – selbst, wenn die Endnutzer Highspeed-Internet buchen.
Die einzige Technologie, die den bestehenden Bedarf deckt, ist Glasfaser bis in die Wohnung (Fiber to the Home, kurz FTTH). Als Gebäudebesitzer, Hausverwalter oder Bauträger hat man es in der Hand, wie Hausbewohner surfen. Warum Glasfaser-Kabel bis in jede Wohnung verlegen, wenn es die alten Kupferleitungen im Gebäude auch noch tun? Ganz einfach: Herkömmliche DSL-Anschlüsse haben ausgedient.
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IVV-Fachartikel: Der sichere Weg zur Glasfaser
Die Pandemie brachte die Digitalisierungs-Defizite Deutschlands brutal ans Licht – doch jetzt soll alles anders werden: Die Politik will mit Förderungsprogrammen und Gesetzesnovellen dem Breitbandausbau Beine machen; die Telekom verkündet gar das größte Investitionsprogramm ihrer Geschichte. Ziel: der Glasfaseranschluss soll auch hierzulande der Standard für die digitale Grundversorgung werden. >> weiterlesen
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Vorteile der Glasfaser im Hausnetz
Hausnetze bilden die letzten Meter moderner Kabelnetze. Weil das Hausnetz ein Teil des gesamten Kabelnetzes bildet, soll es verständlicherweise kein Nadelöhr sein. Ein wesentliches Kriterium für die Leistungsfähigkeit eines Kabelnetzes ist die verwendete Leitungstechnologie. Hier sind die Koaxleitungen, die mit elektrischen Signalen arbeiten, von den Glasfaserleitungen zu unterscheiden, die Lichtwellen als optische Signale für ihre Funktion nutzen. Die Glasfaser als optische Leitung weist aus physikalischen Gründen gegenüber Koax als elektrische Leitung erheblich bessere Spezifikationen auf.
Die Vorteile von Glasfaserleitungen haben in der Praxis dazu geführt, dass bei den ursprünglich nur mit Koaxleitungen aufgebauten Kabelnetzen schrittweise die Umstellung auf Glasfaser erfolgt. >> weiterlesen (als Abonnent)
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Grafik der Statista GmbH: Deutschland bleibt Glasfaser-Entwicklungsland
5,4 Prozent aller stationären Breitbandanschlüsse in Deutschland waren laut Daten der OECD im Dezember 2020 mit einem Glasfaserkabel verbunden - das sind gerade einmal 2,2 Prozentpunkte mehr als zwei Jahre zuvor. Fast nirgendwo in den Industriestaaten ist der Glasfaseranteil derartig niedrig. In Europa zählen die Schweden mit etwa 75 Prozent zur Spitzengruppe - nur in Litauen ist der Glasfaserausbau noch weiter. Schlechter als hierzulande ist die Glasfaser-Infrastruktur nur in einer Handvoll OECD-Ländern wie etwa Österreich oder dem Vereinigten Königreich.
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Das Nebenkostenprivileg bei den Kabel-TV-Kosten wird fallen. Nach monatelangen Diskussionen hat im Mai der Bundesrat der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Die Bewertung von Wohnungswirtschaft und Verbraucherschützern könnte unterschiedlicher kaum ausfallen. >> weiterlesen