Urteile rund um die Gartennutzung
Abbaubares Spielhaus
Ein im Garten aufgestelltes Spielhaus für Kinder kann nicht als bauliche Veränderung bezeichnet werden. Denn, es ist normalerweise nicht fest im Boden verankert und nicht mit der Absicht installiert dauerhaft zu stehen. Das Amtsgericht Flensburg urteilte "Die Grenzen des objektiv Erträglichen" seien hier nicht überschritten. Selbstverständlich kämen bei einem jederzeit abbaubaren Spielhaus auch keine nachbarrechtlichen Normen wie Grenzabstände in Betracht.
AG Flensburg, Aktenzeichen 69 C 41/15
Baumfällung im Garten einer WEG
Es ist sicherer sich die Zustimmung der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft einzuholen, wenn im Garten ein großer Baum gefällt werden soll – Besonders dann, wenn der Wegfall des Baumes eine optische Veränderung des Gartens zur Folge hätte und wenn er nicht krank und somit gefährlich für Gartennutzer ist. Das Landgericht Berlin urteilte im Falle einer 90-jährigen Roteiche mit einer Höhe von 28 Metern entsprechend.
LG Berlin, Aktenzeichen 53 S 69/15
Hundekacke kann zur Kündigung führen
Wer als Mieter einen Hund besitzt und diesen in den Gemeinschaftsgarten lässt, der sollte darauf achten, dass er hier nicht sein Geschäft verrichtet. Ein Hausbewohner mit einem mittelgroßen Mischling hielt sich nicht daran. Auch eine Abmahnung, den Hundekot zu entfernen, beeindruckte ihn nicht. Deswegen bestätigte das Amtsgericht Steinfurt die fristlose Kündigung des Mieters. Der Hausfrieden sei durch dieses Verhalten nachhaltig gestört worden, hieß es in dem Urteil.
AG Steinfurt, Aktenzeichen 4 C 171/08
In den Garten pinkeln, kann zur Kündigung führen
Man sollte es für eine Selbstverständlichkeit halten, dennoch musste sich das Amtsgericht Köln mit einem Fall beschäftigen, in dem ein Mieter regelmäßig in einen Eimer vor seiner Wohnung pinkelte. Ihm wurde gekündigt. Das Amtsgericht bestätigte die Kündigung als rechtmäßig mit der Begründung, dass dieses Verhalten niemandem zuzumuten sei.
AG Köln, Aktenzeichen 210 C 398/09
Einbau eines Swimmingpools
Ein Urteil des Amtsgerichts München untersagte Eigentümern einer WEG das Ausheben einer 4,4 mal 5,5 Meter großen Baugrube im Bereich ihrer Terrasse mit dem Ziel einen Pool zu installieren. Die Miteigentümer waren davon gar nicht angetan und untersagten das – zu Recht. Die Begründung des Gerichts: Das Sondernutzungsrecht bestehe lediglich an der Gartenoberfläche und nicht an dem darunter liegenden Erdreich. Eine Ausnahme stellte lediglich das Einbringen von Pflanzen ohne allzu tiefe Wurzelbildung dar.
AG München, Aktenzeichen 484 C 5329/15
Swimmingpool im Garten nur mit Absprache (BHG Urteil vom 17.03.2023, Az.: V ZR 140/22)
Ein schöner Ausblick gehört nicht zwangsläufig zu einer Mietsache
Ein Mieter prozessierte gegen eine Holzwand, die der Nachbar an der Grundstücksgrenze errichtet hatte. Sie verschlechtere die Aussicht von der Wohnung aus dramatisch, weswegen der Eigentümer für eine Entfernung sorgen müsse. Das Landgericht Karlsruhe wollte sich dem nicht anschließen. Wenn die Aussicht nicht ausdrücklich Gegenstand des Mietvertrages sei und sich damit auf den Mietpreis auswirke, spiele das keine Rolle. Ansonsten gebe es keinen Anspruch auf einen ungestörten Blick in Richtung Nachbargarten.
LG Karlsruhe, Aktenzeichen 9 S 236/11
Quelle: Infodienst Recht & Steuern, LBS
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Urteile zur Gartennutzung - Kurz gefasst
Für die Nutzung einer Orangerie zu Wohnzwecken ist eine bauliche Genehmigung notwendig. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.10.2023, Az. 10 B 1171/22.
Wenn sich Besitzer oder Nutzer eines Gartens durch Videokameras vom Nachbarn beobachtet oder beeinträchtigt fühlen, muss der Kamera-besitzer die Geräte nicht unbedingt abbauen. Es reicht auch eine Neuausrichtung der Überwachungskameras. LG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2023, Az. 13 S 32/23.