Sozial orientierte Wohnungsunternehmen wünschen Moratorium
Haushalte bis in die Mitte der Gesellschaft betroffen
Als erster Baustein sollte ein zeitlich befristetes Kündigungsschutzmoratorium gewährleisten, dass kein Mieter wegen nachgewiesenermaßen erhöhter Heiz- und Warmwasserkosten, die seine Leistungsfähigkeit übersteigen, seine Wohnung verliert.
In solchen Situationen, und dies hätte die Coronakrise gezeigt, sei es für die Unternehmen im GdW selbstverständlich, dass kein/e Mieter:in aufgrund krisenbedingter finanzieller Schwierigkeiten seine/ihre Wohnung verlieren sollte.
Vorschlag: Treuhand-Hilfsfond
Als zweiter Baustein muss der Staat aber gleichzeitig dafür sorgen, dass spätestens zum Zeitpunkt des Auslaufens eines befristeten Kündigungsschutzmoratoriums eine individuell angemessene Unterstützung für finanziell überforderte Haushalte gewährleistet ist. Der GdW hat hierzu einen Treuhand-Hilfsfonds vorgeschlagen, mit dem finanziell stark belastete Haushalte unterstützt werden können. Anspruchsberechtigt sollte ein Empfängerkreis sein, der über die Haushalte mit Wohnberechtigungsschein hinausgeht. Denn von den Energiepreisexplosionen sind Haushalte bis in die Mitte der Gesellschaft betroffen.
Finanzielle Unterstützung für Vermieter und Mieter
Teil des zweiten Bausteins müssen auch Liquiditätshilfen für sozial orientierte Wohnungsunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein. Durch die bereits eingetreten Energiepreissteigerungen sind für die Wohnungsunternehmen schon jetzt Mehrkosten von über 650 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr aufgelaufen. Nur durch unterstützende Liquiditätshilfen können die hohen Energiekostenvorauszahlungen der Wohnungsunternehmen in der Konsequenz bei den Nebenkostenabrechnungen für die Mieter beherrschbar gehalten werden.
Da es sich bei den steigenden Energiekosten um eine voraussichtlich dauerhafte Entwicklung handelt, müsse die staatliche Unterstützungsleistung langfristig eingeplant werden.
Derzeit ist der genaue Zeitpunkt, zu dem die Gaspreise und damit die Heiz- und Warmwasserkosten erneut stark ansteigen werden und der ein Kündigungsschutzmoratorium erforderlich macht, nicht vorhersagbar. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Gasversorgung aus Russland sehr bald zum Erliegen kommt und dann zur Sicherung der Energieversorgungsunternehmen die Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden, so wie im Energiesicherungsgesetz vorgesehen. Spätestens im Herbst muss daher der zweite Baustein einer finanziellen Unterstützung auf allen Ebenen so weit vorbereitet sein, dass sie dann auch ausgezahlt werden kann.
Infos vom GdW: Geschäftsklima der sozial orientierten Wohnungsunternehmen durch Corona- und Kriegsfolgen im Sinkflug (externer Link)
Infos zu Erhöhung von Vorauszahlungen
TIPP: Onlineseminar: Betriebskosten richtig abrechnen und Widersprüche bearbeiten, am 29.09.22
Auch der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen fordert ein Entlastungspaket Energie 2023
„Mieter und Vermieter jetzt mit den Kosten allein zu lassen, kann keine Option für die Bundesregierung sein. Wir brauchen ein Entlastungspaket Energie 2023“, erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
Ein staatliches „Entlastungspaket Energie“ könne die nötige Absicherung bieten für Mieter, Vermieter und Eigenheimbesitzer, die nun, angesichts gestiegenen Energiekosten, in finanzielle Schieflage geraten.
Um Energie zu sparen, würden Vermieter jetzt die Heizungsanlagen prüfen und optimieren. Auch Mieter müssten beim Verbrauch Energie sparen. Bereits ein Grad weniger Raumtemperatur würde bis zu sechs Prozent Energie einsparen. Mieter und Vermieter könnten sich auf höhere Vorauszahlungen einigen.
BFW-Präsident Dirk Salewski sagte außerdem, dass die CO2-Kosten als Kostentreiber komplett abgeschafft werden müssten. Diese finanzielle Belastung würde die die ohnehin angespannte Lage der Haushalte unnötig überfordern. Der Lenkungswunsch dieser Abgabe sei zurzeit nicht zu rechtertigen.
Auch Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW) verlangt die Aussetzung der CO2-Abgabe für ein Jahr. (Wir berichteten: Aufteilung der CO2-Steuer auf Vermieter und Mieter kommt 2023, 25.05.22)
weiterlesen:
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Wohnungswirtschaft fordert gesetzliche Untergrenze für Raumtemperatur
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Urteile zu mangelnder Wohnqualität und Mietminderung
Teile der Bevölkerung Deutschlands durch Wohnkosten überbelastet
Rund 10,7 Prozent der Bevölkerung Deutschlands ist durch Wohnkosten überbelastet - das bedeutet, dass etwa 9 Millionen Menschen in Haushalten leben, die mehr als 40 Prozent des verfügbaren Einkommens fürs Wohnen ausgeben. Seit 2014 hat sich die Situation für in Deutschland Lebende allerdings leicht verbessert, damals hat die Überbelastungsquote noch rund 16 Prozent betragen.
In anderen europäischen Ländern verhält es sich ähnlich. Wie die Statista-Grafik zeigt, ist in Griechenland mehr als ein Viertel der Bevölkerung durch Wohnkosten überbelastet und das schon seit mehreren Jahren. Laut Daten von Eurostat trifft die Überbelastung im Durchschnitt rund 7,8 Prozent der europäischen Bevölkerung. Geringere Quoten weisen beispielsweise Österreich und Irland auf.
Hierzulande werden durchschnittlich rund 23,3 Prozent des Haushaltseinkommens für Miete und Nebenkosten aufgewendet. Besonders hoch ist die Überbelastungsquote laut Destatis in Miethaushalten.
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Quelle: Statistacom/ Eurostat