WEG-Recht

Unterbegriffe in diesem Thema:

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Body Teil 1
Aus dem TatbestandWie die Wüstenrot Bausparkasse mitteilt, hat jedoch der Bundesgerichtshof der Eigentümergemeinschaft einen gewissen
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandIn dem zugrunde liegenden Verfahren war der Sohn des Beklagten Eigentümer einer Wohnung. Im April 2010 wurde das Insolvenzverfahren
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandMit notariellem Kaufvertrag vom 25. Februar 2010 - UR-Nr. 1... /2... des Notars G... K... in B... - veräußerte die Beteiligte zu 1
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDer Kläger ist der Sondereigentümer der Wohnung Nr. 3 und damit Mitglied der verklagten Wohnungseigentümergemeinschaft.Er begehrt in
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Body Teil 1
Aus dem Tatbestandk. A.
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDer Beklagte ist als Eigentümer einer Garage Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verlangt von ihm die Zahlung der
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDer Verfügungskläger ist der bis zum 31. Dezember 2013 bestellte Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ... Berlin.Die
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Parteien bilden die im Rubrum näher bezeichnete Wohnungseigen-tümergemeinschaft. Einige der Eigentumswohnungen verfügen über
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Body Teil 1
Aus dem Tatbestandk. A.
Im Wohnungseigentumsgesetz fehlt bislang ein Paragraph für den Fall, dass ein Eigentümer von den anderen Eigentümern die Duldung von Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung - zum...
Noch immer kollidieren unterschiedliche Bestimmungen aus WEG- und Mietrecht heftig miteinander. Auf die Probleme dieser uneinheitlichen rechtlichen Strukturen hat der DDIV bereits mehrfach hingewiesen...
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Body Teil 1
Aus dem Tatbestandk. A.
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Klägerin, eine seit 25. August 2006 im Handelsregister eingetragene OHG, verlangt als Rechtsnachfolgerin der W. & G. GbR und
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Beteiligten bilden eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft. Der Beteiligte zu 5) unterhält in dem Gebäude ein KFZ –
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Parteien bilden die im Rubrum näher bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentumsanlage besteht zumindest
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Body Teil 1
Aus dem Tatbestand k. A.
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandMit notariell beurkundetem Vertrag vom 22. November 2010 veräußerten die Beteiligten zu 1. den im hiesigen Beschlusseingang
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Parteien sind die Mitglieder der im Rubrum näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDer Kläger bewohnt als Eigentümer eine Wohnung in einer von der Beklagten verwalteten Wohnungseigentumsanlage. Zwischen Dezember
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Parteien sind die Mitglieder einer aus acht Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentumsanlage mit Wohn- und Teileigentum. Den Klägern gehört die Teileigentumseinheit
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Beteiligten zu 1 bis 3 sind als Mitglieder einer Erbengemeinschaft Eigentümer zweier Miteigentumsanteile, verbunden mit dem
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Body Teil 1
Aus dem Tatbestand keine Angaben
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Body Teil 1
Aus dem Tatbestandk. A.
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Parteien bilden die im Rubrum näher bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft. § 10 Nr. 4 der Teilungserklärung (TE) lautet
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Parteien bilden die im Rubrum näher bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Kläger ist Eigentümer von fünf
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Kläger sind Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentumsanlage in N. (B.); Beklagte ist die Gemeinschaft der
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDas Grundstück N.-Straße 5 in L. ist durch Erklärung vom 30. August 1994 gem. § 8 WEG geteilt. Der Klägerin gehört die
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDie Beteiligte zu 1) ist Verwalterin der o.a. Eigentümergemeinschaft. Dem Beteiligten zu 2) gehören in der Anlage drei Wohnungen
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Body Teil 1
Aus dem TatbestandDem Schuldner gehört die im Eingang des Beschlusses bezeichnete Eigentumswohnung. Auf Antrag der Beteiligten zu 1, der